Versorgungswerk Rechtsanwälte NRW:
Rentenerhöhung 2026, Beitrag und deine Rente
Du bist Anwältin oder Anwalt in Nordrhein-Westfalen? Dann zahlst du ins Versorgungswerk Rechtsanwälte NRW in Düsseldorf. Hier liest du, um wie viel deine Rente 2026 und 2027 steigt, was du 2026 einzahlst und wie viel Rente daraus wird. Mit Rentenrechner und Zahlen direkt aus Satzung und Gesetz.
Wie hoch ist die Rentenerhöhung im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW ab 2026?
Ab dem 01.01.2026 steigen alle laufenden Renten und alle Anwartschaften um 2,432 %. Der Rentensteigerungsbetrag geht von 92,50 € auf 94,75 € hoch. Beschlossen hat das die Vertreterversammlung am 09.07.2025. Das Finanzministerium NRW hat am 11.08.2025 zugestimmt3, 6. Für 2027 steht die nächste Erhöhung schon fest: plus 1,055 % auf 95,75 €, genehmigt am 07.08.20264.
Was heißt das in Euro? Wer Ende 2025 eine Rente von 3.000 € im Monat bekam, bekommt seit Januar 2026 rund 73 € mehr (eigene Berechnung). Das gilt nicht nur für Rentner. Auch wer noch einzahlt, profitiert: Alle bisher erworbenen Ansprüche wachsen mit. Laut Versorgungswerk war das die stärkste Erhöhung seit dem Jahr 20006.
Woher kommt das Geld? Über die Erhöhung entscheidet die Vertreterversammlung jedes Jahr neu, und zwar anhand von Jahresabschluss und versicherungsmathematischem Gutachten. Erhöht wird aus Überschüssen, die das Versorgungswerk erwirtschaftet hat1. Wie hoch die nächste Erhöhung ausfällt, steht deshalb immer erst im Jahr davor fest.
Die Erhöhungen seit 2019 im Überblick
Der Rentensteigerungsbetrag ist der Eurobetrag, den dir ein volles Beitragsjahr an Monatsrente bringt. So hat er sich entwickelt3, 4, 5:
| Ab Januar | Rentensteigerungsbetrag | Plus |
|---|---|---|
| Ab Januar 2019 | 89,10 € | 1,25 % |
| Ab Januar 2020 bis 2022 | 89,10 € | keine Erhöhung |
| Ab Januar 2023 | 90,25 € | 1,29 % |
| Ab Januar 2024 | 91,25 € | 1,108 % |
| Ab Januar 2025 | 92,50 € | 1,370 % |
| Ab Januar 2026 | 94,75 € | 2,432 % |
| Ab Januar 2027 | 95,75 € | 1,055 % |
Von 2019 bis 2026 ist der Betrag zusammen um rund 6,3 % gestiegen (eigene Berechnung: 94,75 ÷ 89,10). Drei Jahre lang gab es keine Erhöhung.
Beitrag 2026 im Versorgungswerk NRW
Der Beitrag folgt den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Satz ist 18,6 %, gerechnet höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat2, 11, 12. Was du über dieser Grenze verdienst, ist beitragsfrei. So sehen die Zahlen 2026 aus:
Werte laut Versorgungswerk für 20262, 7.
Als Selbstständige oder Selbstständiger
Verdienst du weniger als die Grenze, zahlst du auf Antrag 18,6 % von deinem Einkommen. Das Versorgungswerk schaut dafür auf deinen Steuerbescheid aus dem vorletzten Jahr. Für den Beitrag 2026 zählt also der Bescheid 2024. Schickst du keinen Nachweis, zahlst du den vollen Beitrag1, 6.
Für Berufsanfänger: In den ersten fünf Jahren nach der Zulassung reicht aus selbstständiger Arbeit der halbe Beitragssatz, also 9,3 %, längstens bis zum 45. Geburtstag. Wer seit 2024 Mitglied geworden ist, bekommt das nur auf Antrag1, 6. Der kleinere Beitrag drückt allerdings die spätere Rente, mehr dazu unten bei der Formel.
Angestellt als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt
Du zahlst so viel, wie sonst an die gesetzliche Rentenversicherung gehen würde. Die Hälfte übernimmt dein Arbeitgeber als Zuschuss1, 14. Beispiel: Bei 60.000 € Jahresgehalt sind das 11.160 € im Jahr, je 5.580 € von dir und vom Arbeitgeber (eigene Berechnung). Ab 101.400 € Gehalt im Jahr zahlst du den vollen Beitrag.
Mindestbeitrag im Versorgungswerk NRW:
157,17 € im Monat
Den Mindestbeitrag zahlt jedes Mitglied, das die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat und noch keine Rente bekommt. Er gilt für alle, egal wie hoch das Einkommen ist, also auch in einem schwachen Gründungsjahr oder wenn du gerade wenig verdienst. Er beträgt ein Zehntel des vollen Beitrags1, 2026 also 157,17 € im Monat oder 1.886,04 € im Jahr2.
Was bringt er an Rente? Ein Jahr mit Mindestbeitrag zählt mit einem Beitragsquotienten von 0,1. Das sind beim heutigen Rentensteigerungsbetrag rund 9,48 € Monatsrente pro Jahr (eigene Berechnung: 94,75 € × 0,1). Viele Jahre mit Mindestbeitrag senken deinen Schnitt spürbar.
So entsteht deine Rente aus dem Versorgungswerk
Die Satzung rechnet mit drei Bausteinen1:
- Versicherungsjahre: jedes Jahr, in dem du Beiträge zahlst. Jeder Monat zählt als ein Zwölftel.
- Bonusjahre: Wer seit 2017 eintritt und dann noch keine 39 ist, bekommt 8 Jahre dazu. Danach wird es jedes Jahr eins weniger, ab 46 gibt es keine. Für Mitglieder von vor 2017 gelten die 8 Jahre bis zum 45. Geburtstag. Wer ausscheidet und seine Beiträge im Versorgungswerk lässt, verliert die Bonusjahre1.
- Beitragsquotient: Für jeden Monat teilt das Versorgungswerk deinen Beitrag durch den vollen Beitrag. Der Schnitt aller Monate ist dein Quotient. Mindestbeitrag = 0,1, voller Beitrag = 1,0, Obergrenze = 1,5.
Das Versorgungswerk zeigt selbst, was bei vollem Beitrag und Rente mit 67 herauskommt. Ein Auszug aus seiner Rententabelle 20262, 6:
| Alter beim Eintritt | Versicherungsjahre | Altersrente im Monat |
|---|---|---|
| Eintritt mit 25 | 42 + 8 = 50 | 4.737,50 € |
| Eintritt mit 30 | 37 + 8 = 45 | 4.263,75 € |
| Eintritt mit 35 | 32 + 8 = 40 | 3.790,00 € |
| Eintritt mit 40 | 27 + 6 = 33 | 3.126,75 € |
| Eintritt mit 45 | 22 + 1 = 23 | 2.179,25 € |
Rente vor Steuern und Krankenversicherung, mit dem Rentensteigerungsbetrag 2026 und durchgehend vollem Beitrag. Aufteilung der Versicherungsjahre: eigene Berechnung nach § 19 der Satzung1. Die Regelaltersgrenze ist 67 ab Jahrgang 1976, für ältere Jahrgänge etwas früher1.
Früher oder später in Rente: Wer nach 2011 Mitglied geworden ist, kann frühestens mit 62 gehen. Fünf Jahre früher kosten 22,5 % der Rente, und zwar dauerhaft. Umgekehrt kannst du bis 70 warten. Drei Jahre später bringen 20,8 % mehr1.
Rentenrechner Versorgungswerk Rechtsanwälte NRW
Mit diesem Rechner schätzt du deine Altersrente nach der Formel der Satzung. Trag dein Eintrittsalter, deine Beitragsjahre und deinen Beitrag im Schnitt ein.
Hochrechnung mit dem Rentensteigerungsbetrag 2026 (94,75 €) bzw. 2027 (95,75 €), ohne künftige Erhöhungen, Rente mit Regelaltersgrenze, vor Steuern und Krankenversicherung. Verbindlich ist nur die Anwartschaftsmitteilung des Versorgungswerks.
Deine echten Werte stehen in der Anwartschaftsmitteilung. Sie kommt ab dem dritten Jahr deiner Mitgliedschaft jedes Jahr Mitte April6, 8. Wichtig: Sie rechnet mit deinem bisherigen Beitragsschnitt. Zahlst du künftig weniger, sinkt der Wert8.
Reicht die Rente aus dem Versorgungswerk zum Leben?
Über 4.000 € im Monat klingen gut. Bevor du dich zurücklehnst, prüf drei Punkte:
Erhöhungen sind nicht sicher
Das Versorgungswerk erhöht nur, wenn genug Überschuss da ist. Reicht das Geld einmal nicht, erlaubt die Satzung auch, Leistungen zu senken oder Beiträge zu erhöhen1. Von 2020 bis 2022 blieb der Betrag gleich. Angenommen, die Preise steigen 37 Jahre lang um 2 % im Jahr und die Rente gar nicht: Dann hätten 4.263,75 € nur noch die Kaufkraft von heute rund 2.050 € (Annahme, eigene Berechnung).
Die Tabelle gilt nur bei vollem Beitrag
Halber Beitrag als Berufsanfänger, Teilzeit, Jahre mit Mindestbeitrag: All das senkt deinen Quotienten bis zur Rente. Bei einem Schnitt von 0,5 bekommt die Anwältin mit Eintritt 30 nur noch 2.131,88 € (eigene Berechnung).
Deine eigene Lücke findest du so: Nimm die Altersrente aus deiner Anwartschaftsmitteilung, zieh Steuer und Krankenversicherung grob ab und vergleich den Rest mit deinen monatlichen Ausgaben. Unser Rentenlücke-Rechner geht von der gesetzlichen Rente aus. Für das Versorgungswerk nimm ihn nur als grobe Richtung.
Steuer:
So zählen Beiträge und Rente
Beim Einzahlen: Deine Beiträge ans Versorgungswerk sind Sonderausgaben. Das Gesetz stellt sie auf eine Stufe mit der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente. Alle drei teilen sich einen Höchstbetrag10, 13:
30.826 € = Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung 2026: 24,7 % von 124.800 €, aufgerundet10, 11, 12. Bei Angestellten zählt der Arbeitgeberanteil im Höchstbetrag mit und wird danach abgezogen10.
Mit dem vollen Pflichtbeitrag ist der Höchstbetrag schon zu gut 61 % gefüllt. Freiwillige Beiträge in NRW gehen bis 15/10. Wer das ausschöpft, lässt für eine Rürup-Rente nur noch wenig Platz:
Eigene Berechnung: 30.826 € − 18.860,40 €. Obergrenze 15/10 = 28.290,60 € im Jahr2, 7. Das Bundesfinanzministerium rechnet Beiträge an ein Versorgungswerk und an eine Basisrente ausdrücklich zusammen13. Das Altersvorsorgedepot ab 2027, eine Fondspolice und ein freier ETF-Sparplan laufen außerhalb dieses Höchstbetrags.
In der Rente: Die Rente wird nachgelagert besteuert. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: 84 % bei Start 2026, danach jedes Jahr ein halber Prozentpunkt mehr, 100 % ab 2058. Der steuerfreie Teil wird einmal als Eurobetrag festgeschrieben. Spätere Erhöhungen wie die 2,432 % von 2026 zählen deshalb voll zum steuerpflichtigen Teil16.
Rechenbeispiel:
Was ein Syndikusanwalt mit 400 € mehr Vorsorge spart
So wirkt der Steuervorteil konkret. Alle Werte sind Annahmen:
Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, auf den das Finanzamt die Steuer rechnet. Es liegt unter dem Bruttogehalt, weil Sozialbeiträge und andere Posten schon abgezogen sind.
Eigene Berechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 und dem Solidaritätszuschlaggesetz15. Ob die 4.800 € freiwillig ins Versorgungswerk gehen oder in eine Rürup-Rente, ist für die Steuer egal. Beides zählt im selben Höchstbetrag. Die Erstattung kommt mit dem Steuerbescheid.
Dieselben 4.800 € bei anderem Einkommen
| Zu versteuern | Steuer weniger | Anteil | Eigener Aufwand im Monat |
|---|---|---|---|
| Zu versteuern: 50.000 € | 1.646 € | 34 % | 263 € |
| Zu versteuern: 70.000 € | 1.978 € | 41 % | 235 € |
| Zu versteuern: 90.000 € | 2.256 € | 47 % | 212 € |
| Zu versteuern: 150.000 € | 2.127 € | 44 % | 223 € |
Eigene Berechnung, Tarif 2026, ledig, 4.800 € zusätzlich im Jahr, mit Solidaritätszuschlag15. Bei 90.000 € ist der Effekt am größten, weil dort auch der Solidaritätszuschlag stark sinkt.
Freiwillig mehr ins Versorgungswerk NRW einzahlen:
Lohnt sich das?
Du darfst über den Pflichtbeitrag hinaus einzahlen, zusammen bis 15/10 des vollen Beitrags. 2026 sind das höchstens 28.290,60 €. Ein Antrag ist nicht nötig: Überweisung mit Mitgliedsnummer und dem Hinweis „freiwilliger Beitrag“ reicht2, 7. Ab 57 gilt eine Grenze: Dein Beitrag darf dann nicht über deinem bisherigen Schnitt liegen1.
Frist für 2026: Das Geld muss bis zum 31.12.2026 auf dem Konto des Versorgungswerks sein, oder es muss bis dahin eine Einzugsermächtigung vorliegen7.
Wie viel Rente bringt das? Nach der Formel gilt (eigene Berechnung mit 94,75 €):
- Ein voller Monatsbeitrag extra (1.571,70 €) bringt ohne Bonusjahre rund 7,90 € Monatsrente, lebenslang.
- Mit 8 Bonusjahren und 37 Beitragsjahren sind es rund 9,60 €. Schöpft die Anwältin 2026 die Obergrenze aus (9.430,20 € extra), steigt ihre Rente um rund 58 € im Monat.
- Rückfluss: Bis die Einzahlung vor Steuern wieder da ist, vergehen rund 14 bis 17 Jahre Rente. Wie lange du Rente beziehst, weiß vorher niemand.
Der Euro bringt nach der Formel gleich viel Rente, egal in welchem Alter du ihn einzahlst. Mit 58 ist er aber nur neun Jahre gebunden, mit 30 fast vier Jahrzehnte. Deshalb schauen sich viele freiwillige Beiträge eher in den letzten Berufsjahren an.
Mehr Vorsorge für Anwälte in NRW:
Die Wege im Vergleich
| Steuerförderung | Zugriff vor der Rente | Wenn du stirbst | Gut, wenn | |
|---|---|---|---|---|
| Freiwillige Beiträge Versorgungswerk | Sonderausgaben im Höchstbetrag, bis 15/10 | kein Zugriff | Rente für Partner und Kinder | die Rente nicht mehr weit weg ist |
| Rürup-Rente | Sonderausgaben im selben Höchstbetrag | kein Zugriff, Rente ab 62 | mit vereinbartem Schutz Rente für Ehepartner und Kinder | im Höchstbetrag nach dem Pflichtbeitrag noch Luft ist |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Zulagen, eigener Rahmen bis 1.800 € im Jahr | kein Zugriff, Auszahlung meist ab 65 | Restguthaben im Auszahlplan vererbbar | du einen geförderten Zusatzbaustein willst |
| Fondspolice | beim Einzahlen keine, bei Auszahlung ab 62 nach 12 Jahren nur der halbe Gewinn steuerpflichtig | Entnahmen möglich | an die Bezugsberechtigten | du flexibel bleiben und im Alter Steuer sparen willst |
| ETF-Sparplan | keine | jederzeit | vererbbar | du Geld für Kanzlei, Wohnung oder Pausen brauchst |
Quellen: Versorgungswerk1, 7, Höchstbetrag10, 13, Altersvorsorgedepot9, 18, 20, Fondspolice19. Die Kosten hängen bei Rürup, Fondspolice, Depot und Sparplan vom jeweiligen Vertrag ab. Mehr dazu: Rürup-Rente, Fondspolice oder ETF-Sparplan, Altersvorsorgedepot 2027 und ETF-Sparplan-Rechner.
Altersvorsorgedepot:
Auch für Mitglieder des Versorgungswerks
Ab 2027 können Mitglieder des Versorgungswerks die neue Förderung nutzen, angestellt oder selbstständig. Voraussetzung: Du bist Pflichtmitglied, unter 67, hast Einkünfte aus deiner Arbeit und erlaubst dem Versorgungswerk im jeweiligen Beitragsjahr, deine Daten an die Zulagenstelle zu melden. Diese Einwilligung läuft über das Versorgungswerk und geht frühestens 20279, 18. Die Zulagen kommen zusätzlich zum Höchstbetrag für Versorgungswerk und Rürup.
Welcher Mix zu dir passt, hängt von deinem Alter, deinem Steuersatz und deinen Plänen ab. Genau das rechnen wir im Renten-Check aus. Danach setzen wir deinen Plan gemeinsam um.
Was bleibt dir im Alter wirklich?
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Weiterlesen zur Altersvorsorge
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
- Rürup-Rente: Für wen die Basisrente passt
- Altersvorsorge: Was dir im Alter fehlt
- Altersvorsorgedepot 2027
- Fondspolice oder ETF-Sparplan
- Rentenlücke-Rechner
Häufige Fragen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW
Um wie viel steigt die Rente 2027?
Um 1,055 %. Der Rentensteigerungsbetrag steigt am 01.01.2027 von 94,75 € auf 95,75 €. Die Vertreterversammlung hat das am 15.07.2026 beschlossen, das Finanzministerium NRW hat am 07.08.2026 zugestimmt. Die Erhöhung gilt für laufende Renten und für Anwartschaften.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag 2026?
157,17 € im Monat, also ein Zehntel des vollen Beitrags von 1.571,70 €. Ihn zahlt jedes Mitglied unter der Regelaltersgrenze, das noch keine Rente bekommt, egal wie hoch das Einkommen ist.
Wie berechne ich meine Rente aus dem Versorgungswerk?
Rentensteigerungsbetrag (2026: 94,75 €) mal Versicherungsjahre mal Beitragsquotient. Wer mit 30 eintritt und bis 67 immer den vollen Beitrag zahlt, kommt auf 45 Versicherungsjahre und 4.263,75 € im Monat vor Steuern. Deine persönlichen Werte stehen in der Anwartschaftsmitteilung, die jedes Jahr Mitte April kommt.
Ab wann kann ich Rente aus dem Versorgungswerk NRW bekommen?
Ohne Abschlag mit der Regelaltersgrenze, ab Jahrgang 1976 mit 67. Wer nach 2011 Mitglied wurde, kann ab 62 gehen, mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 22,5 %. Ein Aufschub bis 70 erhöht die Rente.
Was bekommt meine Familie, wenn ich sterbe?
Ehe- oder Lebenspartner bekommen 60 % deiner Rente oder Anwartschaft, Halbwaisen 20 %, Vollwaisen 30 %. Voraussetzung: Du hast mindestens drei Monate Beiträge gezahlt. Bei Heirat nach 60 oder nach Eintritt der Berufsunfähigkeit muss die Ehe mindestens drei Jahre bestanden haben.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, zu 100 % als Sonderausgaben, zusammen mit gesetzlicher Rente und Rürup-Rente bis 30.826 € im Jahr (2026, ledig). Das gilt auch für freiwillige Beiträge. Die Jahresbescheinigung für das Finanzamt verschickt das Versorgungswerk im ersten Quartal.
Wie sicher ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW?
Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Finanzministeriums NRW und legt das Geld der Mitglieder am Kapitalmarkt an. 2024 lag die Nettorendite bei 3,66 %, nötig waren 3,5 %. Für Verluste gibt es eine Verlustrücklage und eine Zinsschwankungsreserve. Reichen sie nicht, kann das Versorgungswerk Leistungen senken oder Beiträge erhöhen. Eine feste Rentenhöhe garantiert es nicht.
Bis wann muss ich freiwillige Beiträge für 2026 zahlen?
Das Geld muss spätestens am 31.12.2026 beim Versorgungswerk eingehen, oder bis dahin liegt eine Einzugsermächtigung vor. Insgesamt sind 2026 mit Pflichtbeitrag höchstens 28.290,60 € möglich.
Quellen
- Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen, Stand 15.08.2026 (§§ 1, 10, 17, 19, 21–24, 30, 32, 37; Regelaltersgrenze, Ab- und Zuschläge, Rentenformel, Bonusjahre, Hinterbliebene, Beiträge, Mindestbeitrag, 15/10, Rücklagen): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande NRW, „Das Versorgungswerk in Zahlen“ (Beitrag 2026, Mindestbeitrag 157,17 €, Zehntelstufen, Rententabelle 2026, Rechnungszins, Nettorendite 2024): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, „Leistungsverbesserungen zum 01.01.2026“ (2,432 %, 94,75 €, Beschluss 09.07.2025, Genehmigung 11.08.2025): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, „Leistungsverbesserungen zum 01.01.2027“ (1,055 %, 95,75 €, Beschluss 15.07.2026, Genehmigung 07.08.2026): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, Archiv der Mitteilungen (Rentensteigerungsbeträge 2019 bis 2025): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, Mitgliederrundschreiben 2025/2026 (Erhöhung 2026, Beitrag 2026, Anfängerermäßigung, Einkommensnachweis, Rententabelle, Kapitalanlagen): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, „Rente erhöhen – freiwillige Beiträge für 2026 zahlen“ (16.10.2026; Obergrenze 28.290,60 €, Frist 31.12.2026, steuerlich zu 100 %): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, Anwartschaften (Anwartschaftsmitteilung Mitte April, Rechnung mit bisherigem Beitragsquotienten): vsw-ra-nw.de
- Versorgungswerk, „Altersvorsorgereformgesetz“ (11.05.2026; Förderung für Mitglieder ab 2027, Einwilligung über das Versorgungswerk): vsw-ra-nw.de
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Basisversorgung, Höchstbetrag, Arbeitgeberanteil): gesetze-im-internet.de
- § 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € bzw. 8.450 € im Monat, knappschaftlich 124.800 €): gesetze-im-internet.de
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (18,6 %, knappschaftlich 24,7 %): gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.05.2017 zu Vorsorgeaufwendungen (Beispiel Versorgungswerk plus Basisrente): bundesfinanzministerium.de
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 172a Sozialgesetzbuch VI (Befreiung, Arbeitgeberzuschuss): gesetze-im-internet.de
- § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif 2026) und § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (Freigrenze 20.350 €): gesetze-im-internet.de
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (Besteuerungsanteil 84 % bei Rentenbeginn 2026, 100 % ab 2058; fester steuerfreier Teil, Anpassungen voll steuerpflichtig): gesetze-im-internet.de
- § 229 Abs. 1 Nr. 3 und § 250 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (Renten berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Versorgungsbezüge, Beiträge allein getragen): gesetze-im-internet.de, gesetze-im-internet.de
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§ 10a Abs. 1 EStG, Zulagen, Inkrafttreten 01.01.2027): recht.bund.de
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (Fondspolice: halber Gewinn bei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren): gesetze-im-internet.de
- Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“ (Stand 01.06.2026): bundesregierung.de
Allgemeine Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht, ohne Kirchensteuer und ohne Vertragskosten. Verbindlich sind nur die Satzung und die Bescheide des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen. Wie viel Steuer du sparst und im Alter zahlst, hängt von deinem Einzelfall ab. Stand 24.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.