Altersvorsorgedepot 2027:
Was ab Januar gilt und wie viel Förderung du bekommst
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine neue, staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es löst Riester für neue Verträge ab. Hier steht, was beschlossen ist, wie viel Zulage du bekommst und für wen es sich lohnt. Mit Quellen und ehrlich gerechnet.
Altersvorsorgedepot 2027:
Die kurze Antwort
Ab dem 1. Januar 2027 kannst du mit staatlicher Förderung in ein Depot sparen, zum Beispiel in ETFs. Der Staat legt auf jeden Euro bis 360 € im Jahr 50 Cent drauf, darüber bis 1.800 € noch 25 Cent. Das sind höchstens 540 € Zulage im Jahr, dazu 300 € je Kind. Erstmals werden auch Selbstständige gefördert. Der Haken: Das Geld ist bis zur Rente gebunden, frühestens ab 65, und ohne Garantie kann der Wert schwanken.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein Depot für deine Altersvorsorge, das der Staat mit Zulagen fördert. Anders als bei Riester musst du keine Beitragsgarantie haben. Du kannst also zum Beispiel in breit gestreute Aktien-ETFs sparen1. Wer lieber Sicherheit will, kann weiterhin Produkte mit Garantie wählen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Es steht seit dem 29.05.2026 im Bundesgesetzblatt2.
Ab wann gilt das Altersvorsorgedepot?
Quellen: Bundesregierung1, Bundesgesetzblatt2. Einzelheiten wie die Liste der Anbieter stehen noch nicht fest. Wir aktualisieren den Artikel, sobald es Neues gibt.
So viel Förderung bekommst du
Die Grundzulage hängt davon ab, wie viel du selbst einzahlst1:
| Dein Beitrag | Im Jahr | Zulage vom Staat | Das sind |
|---|---|---|---|
| 30 € im Monat | 360 € | 180 € | 50 % obendrauf |
| 50 € im Monat | 600 € | 240 € | 40 % obendrauf |
| 100 € im Monat | 1.200 € | 390 € | 33 % obendrauf |
| 150 € im Monat | 1.800 € | 540 € | 30 % obendrauf |
Eigene Berechnung: 50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro von 360 bis 1.800 €. Einzahlen kannst du bis 6.840 € im Jahr, die Zulage steigt über 1.800 € aber nicht mehr1.
- Kinderzulage: 300 € je Kind und Jahr, voll ab 25 € Beitrag im Monat1.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du vor deinem 25. Geburtstag abschließt1.
- Mindestbeitrag: Zulagen gibt es nur, wenn du selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlst, also 10 € im Monat2.
- Steuervorteil: Deine Beiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulage kannst du zusätzlich als Sonderausgaben absetzen2. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, ob das mehr bringt als die Zulage, und erstattet dir dann die Differenz. Das lohnt sich vor allem bei höherem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer, und erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende1. Gerade für Selbstständige ist das neu: Bei Riester waren sie meist außen vor. Ob du persönlich förderberechtigt bist, klären wir im Renten-Check.
Auch mit Versorgungswerk: Gefördert werden auch Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks, etwa Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten. Selbstständige brauchen dafür eine Steuererklärung für das Jahr, in dem sie einzahlen. Angestellte Mitglieder, zum Beispiel Syndikusanwälte, müssen ihrem Versorgungswerk bis zum Ende des Jahres erlauben, die nötigen Daten zu melden2. Mehr dazu im Ratgeber Versorgungswerk der Rechtsanwälte BW.
Depot, Garantie oder Standarddepot?
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie: zum Beispiel weltweite Aktien-ETFs. Höhere Chancen, aber der Wert schwankt.
- Produkte mit Garantie: gibt es weiterhin, für alle, die keine Schwankung wollen. Die Garantie kostet Rendite.
- Standarddepot: Jeder Anbieter muss es anbieten, die Kosten sind auf 1,0 % gedeckelt1. Es ist als einfache Orientierung gedacht.
Wie ein Sparplan über viele Jahre wirkt, auch im schlechtesten Fall, zeigen wir dir beim Vermögensaufbau mit ETF-Sparplan.
Wie du das Geld im Alter bekommst
- Beginn: Ist nichts anderes vereinbart, startet die Auszahlung mit 65. Früher geht es nur, wenn du vorher schon eine gesetzliche Altersrente bekommst, später höchstens bis 702, 3.
- Lebenslange Rente oder Auszahlplan: Ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr2. Was beim Tod noch nicht ausgezahlt ist, geht an die Erben. Die Zulagen und der Steuervorteil darauf werden dann zurückgefordert, außer das Geld geht in den Vertrag des Ehepartners2.
- Bis zu 30 % auf einmal: Zu Beginn der Auszahlung kannst du bis zu 30 % des Kapitals auf einmal bekommen2.
- Steuern: Wie bei Riester zahlst du die Steuer erst im Alter auf die Auszahlungen, mit deinem persönlichen Steuersatz5. Der ist im Ruhestand oft niedriger als heute.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter. Du kannst auch weiter einzahlen, es gibt keine automatische Kündigung und keine automatische Umstellung. Ab 2027 können aber keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wenn du willst, kannst du freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln1. Ob sich das lohnt, hängt von den Kosten und Garantien deines alten Vertrags ab. Das prüfen wir mit dir.
Rechenbeispiel:
150 € im Monat ab 35
Du zahlst 30 Jahre lang 150 € im Monat ein, von 35 bis 65. Der Staat legt jedes Jahr 540 € dazu.
Eigene Berechnung, monatliche Einzahlung, Zulage einmal im Jahr. Ohne Kosten, Steuern und Kinderzulage, Renditen sind angenommen und nicht garantiert. Ohne Zulage wären es bei 4 % rund 103.000 €, bei 7 % rund 175.000 €.
Die Zulagen machen also am Ende rund 30.000 bis 51.000 € aus, weil auch sie über die Jahre mitwachsen. Wie viel du wirklich brauchst, hängt von deiner Rentenlücke ab. Die rechnen wir dir auf der Seite Altersvorsorge: Rentenlücke berechnen vor.
ETF-Sparplan mit Förderung:
Was der Staat dazugibt und was nicht
Viele suchen nach einer staatlichen Förderung für ihren ETF-Sparplan. Die ehrliche Antwort: Ein normaler ETF-Sparplan in deinem Depot wird vom Staat nicht gefördert. Es gibt keine Zulage, und du kannst die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Steuerfrei bleiben nur Erträge bis 1.000 € im Jahr, für Ehepaare 2.000 € (Sparerpauschbetrag)4. Der gilt aber für jede Geldanlage, nicht nur für ETFs.
Gefördert wird ein ETF-Sparplan nur auf diesen Wegen:
- Altersvorsorgedepot ab 2027: Du sparst in ETFs oder andere Fonds, und der Staat legt bis zu 540 € Zulage im Jahr dazu, plus 300 € je Kind1. Dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden.
- Vermögenswirksame Leistungen: Zahlt dein Arbeitgeber VL in einen Fonds-Sparplan, gibt der Staat 20 % auf bis zu 400 € im Jahr dazu, also höchstens 80 € (Arbeitnehmer-Sparzulage). Das gilt nur bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen, für Ehepaare 80.000 €6, und das Geld ist 7 Jahre gebunden7.
- Frühstart-Rente für Kinder: Geplant sind 10 € im Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 in ein Altersvorsorgedepot. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen8. Sie ist also noch nicht endgültig.
Normaler ETF-Sparplan oder Altersvorsorgedepot?
| Normaler ETF-Sparplan | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Förderung | keine | bis 540 € Zulage im Jahr plus 300 € je Kind |
| Steuer beim Einzahlen | nicht absetzbar | bis 1.800 € plus Zulage absetzbar |
| Wie viel du einzahlst | so viel du willst | bis 6.840 € im Jahr, gefördert bis 1.800 € |
| Geld vor der Rente | jederzeit | nur mit Rückzahlung der Förderung |
| Auszahlung | wann und wie du willst | ab 65 als Rente oder Auszahlplan, bis 30 % auf einmal |
| Steuer im Alter | Abgeltungsteuer nur auf den Gewinn | auf die ganze Auszahlung, mit deinem Steuersatz |
Quellen: Bundesregierung1, Altersvorsorgereformgesetz2, Einkommensteuergesetz4, 5. Beim normalen Sparplan fällt auf Gewinne über dem Sparerpauschbetrag 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei. Ausnahme beim Altersvorsorgedepot: Für eine selbst genutzte Wohnung darfst du ab 3.000 € Geld entnehmen2.
Normaler ETF-Sparplan, wenn
du an das Geld vor der Rente heran willst, zum Beispiel als Rücklage oder für das Eigenkapital einer Wohnung, oder wenn du mehr als 1.800 € im Jahr sparst. Wie viel daraus werden kann, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner.
Altersvorsorgedepot, wenn
das Geld sicher bis zur Rente liegen bleiben soll. Am meisten bringt es bei kleinen Sparraten, mit Kindern und für Selbstständige, die bisher keine Förderung bekamen.
Beides kombinieren
Zum Beispiel 150 € im Monat ins Altersvorsorgedepot, bis dahin gibt es die volle Zulage, und den Rest frei im ETF-Sparplan. Wer sehr viel absetzen will, schaut sich zusätzlich die Rürup-Rente an. Eine Alternative mit Steuervorteil im Alter ist die Fondspolice.
Wie ein freier Sparplan über viele Jahre wächst und welche Rolle er neben der Rente spielt, steht beim Vermögensaufbau mit ETF-Sparplan.
Für wen es sich lohnt, und für wen nicht
Lohnt sich meist für
Familien mit Kindern (300 € je Kind), kleine und mittlere Sparraten (bis 50 % Zulage), Selbstständige, die bisher keine Förderung bekamen, und alle unter 25 wegen des Bonus.
Weniger passend, wenn
du an das Geld vor der Rente heran willst. Es ist bis zur Auszahlung gebunden. Und wer keine Schwankungen aushält, sollte das Depot ohne Garantie nicht wählen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, nicht die ganze Lösung. Viele kombinieren es mit einem freien Sparplan und einem Sachwert wie einer vermieteten Wohnung. Wie sich eine Wohnung ehrlich rechnet, zeigt der Ratgeber Eigentumswohnung in Mannheim als Kapitalanlage.
Wie groß ist deine Rentenlücke?
Im Renten-Check rechnen wir sie mit deinen Zahlen aus und zeigen dir, welche Bausteine passen. Ab 2027 richten wir dir auch dein Altersvorsorgedepot ein. Der Renten-Check ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlosen Renten-Check sichernHäufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Gibt es eine staatliche Förderung für den ETF-Sparplan?
Für einen normalen ETF-Sparplan nicht. Gefördert wird er ab 2027 im Altersvorsorgedepot: bis zu 540 € Zulage im Jahr, 300 € je Kind und ein Steuerabzug. Dafür ist das Geld bis zur Rente gebunden. Kleinere Förderung gibt es über vermögenswirksame Leistungen, höchstens 80 € im Jahr.
Normaler ETF-Sparplan oder Altersvorsorgedepot: was ist besser?
Brauchst du das Geld vor der Rente, ist der normale ETF-Sparplan besser, weil du jederzeit herankommst. Soll das Geld bis zur Rente liegen bleiben, bringt das Altersvorsorgedepot durch die Zulagen mehr. Oft passt beides zusammen.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Neue Verträge können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Das Gesetz ist beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wie hoch ist die Zulage beim Altersvorsorgedepot?
50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 € im Jahr, darüber 25 Cent bis 1.800 €. Zusammen höchstens 540 € im Jahr, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € für alle, die vor dem 25. Geburtstag abschließen.
Wie viel Förderung bekommt eine Familie beim Altersvorsorgedepot?
Eine Familie mit zwei Kindern bekommt bis zu 1.680 € Zulage im Jahr, wenn beide Eltern je 150 € im Monat in ein eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen: zweimal 540 € Grundzulage und zweimal 300 € Kinderzulage.
Auch kleine Beiträge bringen viel: Zahlen beide Eltern je 30 € im Monat ein, zusammen 720 € im Jahr, gibt es zweimal 180 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage, zusammen 960 € im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind. Voll gibt es sie also schon ab 25 € Beitrag im Monat. Sie geht an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt, auf gemeinsamen Wunsch beider Eltern an den anderen.
Ist ein Elternteil nicht selbst förderberechtigt, zum Beispiel weil er nicht arbeitet, kann er über den Partner mitgefördert werden, dann mit höchstens 175 € Grundzulage im Jahr. Stand 26.10.2026 nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Bundesgesetzblatt vom 29.05.2026), eigene Berechnung.
Können Selbstständige ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende werden ab 2027 erstmals gefördert.
Können Syndikusanwälte und andere Mitglieder eines Versorgungswerks ein Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja. Selbstständige Mitglieder brauchen eine Steuererklärung für das Beitragsjahr. Angestellte Mitglieder wie Syndikusanwälte müssen ihrem Versorgungswerk bis zum Jahresende erlauben, die nötigen Daten zu melden.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter, und du kannst weiter einzahlen. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig möglich. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr.
Ab wann bekomme ich das Geld aus dem Altersvorsorgedepot?
Ist nichts anderes vereinbart, ab 65. Du wählst eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan bis mindestens 85 und kannst bis zu 30 % auf einmal bekommen.
Muss ich die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuern?
Ja, die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot versteuerst du im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz, so wie bei Riester.
Das nennt man nachgelagerte Besteuerung: In der Sparphase bleiben die Erträge im Depot steuerfrei, und deine Beiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulage kannst du als Sonderausgaben absetzen. Versteuert wird erst die Auszahlung, als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz. Das gilt für die lebenslange Rente, den Auszahlplan und auch für die bis zu 30 % auf einmal zu Beginn.
Zahlst du mehr als die geförderten 1.800 € im Jahr ein, wird der Teil der Auszahlung, der auf diesen Beiträgen beruht, nur mit dem darin enthaltenen Ertrag besteuert. Wie viel Steuer tatsächlich anfällt, hängt von deinem gesamten Einkommen im Alter ab.
Was kostet das Standarddepot?
Die Kosten sind auf 1,0 % gedeckelt. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten.
Kann ich beim Altersvorsorgedepot Geld verlieren?
Ohne Garantie kann der Wert schwanken und zwischendurch auch unter deine Einzahlungen fallen. Je länger du sparst, desto eher gleicht sich das aus. Garantie gibt es nur bei Garantieprodukten.
Quellen
- Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“ (Stand 01.06.2026): bundesregierung.de
- Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 156, Altersvorsorgereformgesetz (ausgegeben am 29.05.2026): recht.bund.de
- Deutscher Bundestag, Drucksachen 21/4088 und 21/4996 (Gesetzentwurf und Beschlussempfehlung): bundestag.de
- Einkommensteuergesetz § 20 Absatz 9 (Sparer-Pauschbetrag): gesetze-im-internet.de; Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds: § 20 Investmentsteuergesetz, gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz § 22 Nummer 5 (Besteuerung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen): gesetze-im-internet.de
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz § 13 (Arbeitnehmer-Sparzulage): gesetze.legal
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz § 4 (Sperrfrist sieben Jahre): gesetze.legal
- Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt Frühstart-Rente“ (16.10.2026), Drucksachen 21/7864 und 21/8606: bundestag.de
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