Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden‑Württemberg:
Reicht die Rente, und was bringt mehr Vorsorge?
Als Anwältin oder Anwalt in Baden-Württemberg bist du Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg. Hier steht, wie hoch die Rente daraus wird, ob sie reicht und wie viel Steuer du mit zusätzlicher Vorsorge wirklich sparst. Mit echten Zahlen aus der Satzung und dem Gesetz.
Versorgungswerk:
Die kurze Antwort
Wer ein Berufsleben lang den vollen Beitrag zahlt, kommt nach 45 Versicherungsjahren beim heutigen Stand auf über 4.000 € Rente im Monat, vor Steuern. Wer weniger einzahlt, bekommt anteilig weniger. Wie viel die Rente später wert ist, hängt daran, wie das Versorgungswerk sie Jahr für Jahr erhöht. Garantiert ist das nicht. Für mehr Vorsorge hast du einen Steuertopf von 30.826 € im Jahr. Den teilen sich deine Beiträge zum Versorgungswerk und eine Rürup-Rente. Wer den vollen Beitrag zahlt, hat 2026 noch 11.965,60 € Platz.
Wer im Versorgungswerk ist
Wer Mitglied einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg wird und dann noch nicht 62 ist, wird automatisch Mitglied im Versorgungswerk1. Für Mannheim ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zuständig. Ihr Bezirk umfasst die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach17. Wer in Mannheim, Heidelberg oder im Umland als Anwältin oder Anwalt arbeitet, ist also im Versorgungswerk mit Sitz in Stuttgart.
- Statt gesetzlicher Rente: Wer angestellt ist, zum Beispiel als Syndikusanwalt, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und zahlt dann ins Versorgungswerk11.
- Was es leistet: Altersrente, Rente bei Berufsunfähigkeit, Rente für Hinterbliebene und Sterbegeld1.
- Wie es sich finanziert: nur aus Beiträgen und Erträgen aus der Geldanlage, ohne Zuschüsse aus Steuern1, 6.
So hoch ist der Beitrag 2026
Der Beitrag ist an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt: 18,6 % vom Einkommen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat2, 8, 9. Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Beiträge berechnet werden. Was du darüber verdienst, zählt nicht mehr.
Werte 2026 laut Versorgungswerk2. 13/10 = 1,3 × 1.571,70 €, eigene Berechnung nach der Satzung1.
Selbstständig
Grundsätzlich zahlst du den vollen Beitrag. Liegt dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, zahlst du auf Antrag 18,6 % davon, mindestens den Mindestbeitrag1. Maßgeblich ist der Steuerbescheid aus dem vorletzten Jahr: Die Beiträge 2027 richten sich nach dem Einkommen 202518.
Angestellt, zum Beispiel als Syndikusanwalt
Du zahlst denselben Beitrag, der sonst an die gesetzliche Rentenversicherung ginge. Die Hälfte trägt dein Arbeitgeber als Zuschuss11. Bei 80.000 € Bruttogehalt sind das 14.880 € im Jahr, je 7.440 € für dich und für deinen Arbeitgeber (eigene Berechnung). Ab 101.400 € im Jahr ist der volle Beitrag erreicht.
So wird deine Rente berechnet
Das Versorgungswerk rechnet nicht mit einem Rentenniveau wie die gesetzliche Rente, sondern mit einer festen Formel aus drei Zahlen1:
- Rentensteigerungsbetrag: ein Eurobetrag, den die Vertreterversammlung jedes Jahr neu festlegt. Er bestimmt, wie viel Rente ein volles Beitragsjahr bringt.
- Versicherungsjahre: die Jahre deiner Mitgliedschaft. Wer nach 2021 vor dem 34. Geburtstag eintritt und bis zur Rente Mitglied bleibt, bekommt 8 Jahre zusätzlich angerechnet. Wer später eintritt, bekommt weniger, ab 41 keine.
- Beitragsquotient: wie viel du im Schnitt im Verhältnis zum vollen Beitrag gezahlt hast. Immer den vollen Beitrag gezahlt = 1,0. Im Schnitt die Hälfte = 0,5. Höchstens 1,3.
Beispiel (Annahme): Eine Anwältin, Jahrgang 1996, tritt 2026 mit 30 ein und zahlt bis zur Rente mit 67. Das sind 37 Jahre plus 8 zusätzliche, also 45 Versicherungsjahre. Wie hoch die Rente beim heutigen Rentensteigerungsbetrag wäre:
| Sie zahlt im Schnitt | Beitragsquotient | Rente im Monat |
|---|---|---|
| Sie zahlt: die Hälfte des vollen Beitrags | 0,5 | 2.165,63 € |
| Sie zahlt: drei Viertel | 0,75 | 3.248,44 € |
| Sie zahlt: den vollen Beitrag | 1,0 | 4.331,25 € |
| Sie zahlt: das Maximum mit freiwilligen Beiträgen | 1,3 | 5.630,63 € |
Eigene Berechnung: 45 × 96,25 € × Quotient, Formel nach § 22 der Satzung1. Regelaltersgrenze 67 für alle ab Jahrgang 1972, früher Geborene etwas eher1. Das ist eine Rente vor Steuern und vor Krankenversicherung, gerechnet in heutigen Rentensteigerungsbeträgen. Deine eigene Hochrechnung steht in der „Information über den Stand deiner Rentenanwartschaften“, die das Versorgungswerk jedes Frühjahr verschickt5.
Früher in Rente geht ab 62 (bei Eintritt nach 2011), aber mit Abschlag: Mit 62 statt 67 fehlen 22,2 % der Rente, dauerhaft. Wer bis 68 wartet, bekommt für jeden Monat 0,2 % mehr1.
Deine eigene Rente rechnest du mit unserem Rentenrechner für das Versorgungswerk aus: Geburtsjahr, Eintrittsjahr und Beitrag eingeben, mit Bonusjahren, Abschlag und Kaufkraft. Das Ergebnis kannst du dir per E-Mail schicken lassen.
Rentenerhöhung im Versorgungswerk der Rechtsanwälte BW: 2026 und 2027
Der Rentensteigerungsbetrag stieg zum 1.1.2026 um 2,285 % auf 96,25 €. Zum 1.1.2027 steigt er um 2,026 % auf 98,20 €. Beschlossen hat das die Vertreterversammlung am 03.07.2026, genehmigt wurde es am 13.10.20263.
Die Erhöhung gilt für alle, die schon Rente bekommen, und für deine Anwartschaft. Wer 45 Versicherungsjahre mit vollem Beitrag hat, käme ab 2027 auf 4.419 € statt 4.331 € im Monat vor Steuern. Eine Erhöhung gibt es nur, wenn die Bilanz des Versorgungswerks es zulässt. Garantiert ist sie nicht6.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte?
Im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg liegt die durchschnittliche Altersrente bei rund 2.100 € im Monat, vor Steuern und Krankenversicherung. 2025 hat das Versorgungswerk 123,3 Mio. € Altersrenten gezahlt, an zuletzt 4.986 Altersrentner21.
Die meisten Renten liegen laut Geschäftsbericht zwischen 1.500 und 3.000 € im Monat, am häufigsten zwischen 1.500 und 1.999 €. Renten über 4.000 € gibt es auch, aber seltener21.
Über alle berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland, also zusammen mit Ärzten, Apothekern, Architekten und anderen Kammerberufen, lag das durchschnittliche Altersruhegeld 2023 bei 2.222,27 € im Monat. Eine eigene Zahl nur für Anwälte nennt die Bundesregierung nicht22.
Warum liegt der Schnitt so weit unter den 4.331 € aus der Rechnung oben? Die Rente hängt an deinen Jahren im Versorgungswerk und an deinem Beitragsquotienten. Wer weniger Jahre hat oder zeitweise weniger als den vollen Beitrag gezahlt hat, bekommt entsprechend weniger. Für dich zählt deshalb nicht der Schnitt, sondern deine eigene Hochrechnung.
Eigene Berechnung: 123,3 Mio. € ÷ 12 Monate ÷ rund 4.800 Altersrentner (Mittel aus 4.613 Ende 2024 und 4.986 Ende 2025). Das ist ein Näherungswert, das Versorgungswerk selbst nennt keinen Durchschnitt.
Reicht die Rente?
4.331 € klingen nach viel. Drei Dinge gehören aber dazu, bevor du die Zahl mit deinem heutigen Netto vergleichst:
Die Kaufkraft ist nicht gesichert
Die Hochrechnung nutzt den heutigen Rentensteigerungsbetrag. Erhöht wird er nur, wenn die Bilanz des Versorgungswerks es zulässt. Die Inflation spielt dafür laut Versorgungswerk keine Rolle6. Zuletzt stieg er um 2,285 % (2026) und 2,026 % (2027)3. Steigen die Preise bis 2063 im Schnitt um 2 % im Jahr (Annahme) und der Betrag gar nicht, wären 4.331 € dann nur so viel wert wie heute rund 2.080 €.
Weniger einzahlen heißt weniger Rente
Wer in den ersten Jahren, in Teilzeit oder als Gründer nur einkommensbezogen wenig zahlt, senkt seinen Beitragsquotienten dauerhaft. Bei 0,5 halbiert sich die Rente im Beispiel auf 2.165,63 €.
Eigene Berechnung Kaufkraft: 4.331,25 € ÷ 1,0237. Die 2 % sind eine Annahme, keine Prognose.
So rechnest du selbst: Nimm die hochgerechnete Altersrente aus deiner jährlichen Information, zieh grob Steuer und Krankenversicherung ab und vergleiche das mit dem, was du heute zum Leben brauchst. Der Unterschied ist deine Lücke. Unser Rentenlücke-Rechner rechnet mit der gesetzlichen Rente. Für Mitglieder im Versorgungswerk taugt er nur als grobe Orientierung. Genauer ist deine eigene Hochrechnung.
Steuer:
Ein Topf für Versorgungswerk und Rürup-Rente
Beiträge zum Versorgungswerk kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das Gesetz zählt sie zur Basisversorgung, genau wie die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente7, 10. Alle drei teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag:
Der Höchstbetrag ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung: 24,7 % von 124.800 €, aufgerundet7, 8.
Das heißt: Was du ans Versorgungswerk zahlst, ist im Topf schon weg. Bei Angestellten zählt dabei auch der Anteil des Arbeitgebers mit, den das Finanzamt danach wieder abzieht7, 10. Wer den vollen Beitrag zahlt, hat so viel Platz übrig:
Eigene Berechnung: 30.826 € − 18.860,40 €. Gilt für Selbstständige mit vollem Beitrag und für Angestellte ab 101.400 € Gehalt. Wer weniger zahlt, hat mehr Platz. Das Bundesfinanzministerium rechnet genau diesen Fall vor: Beiträge an ein Versorgungswerk und an eine Basisrente werden zusammengezählt und nur bis zum Höchstbetrag berücksichtigt10.
Nicht im Topf: das Altersvorsorgedepot ab 2027 (eigene Förderung über Zulagen), eine Fondspolice und ein freier ETF-Sparplan. Für sie gibt es beim Einzahlen keinen Abzug aus diesem Höchstbetrag.
Rechenbeispiel:
So viel Steuer spart mehr Vorsorge
Wie viel du sparst, hängt von deinem Steuersatz ab. Alle Werte sind Annahmen:
Zu versteuerndes Einkommen ist das, worauf die Steuer berechnet wird, also nach Abzug der Pflichtbeiträge und anderer Abzüge. Es ist weniger als dein Gewinn.
Eigene Berechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026 und dem Solidaritätszuschlaggesetz12. Es ist egal, ob die 6.000 € als freiwilliger Beitrag ins Versorgungswerk oder in eine Rürup-Rente fließen: Beides zählt im selben Topf. Das Geld bekommst du über die Steuererklärung zurück.
Gleicher Zusatz, anderes Einkommen
| Zu versteuern | Steuer gespart | Das sind | Kostet dich im Monat |
|---|---|---|---|
| Zu versteuern: 60.000 € | 2.253 € | 38 % | 312 € |
| Zu versteuern: 80.000 € | 2.772 € | 46 % | 269 € |
| Zu versteuern: 120.000 € | 2.729 € | 45 % | 273 € |
| Zu versteuern: 180.000 € | 2.659 € | 44 % | 278 € |
Eigene Berechnung, Tarif 2026, ledig, Zusatz 6.000 € im Jahr, Solidaritätszuschlag eingerechnet12. Bei 80.000 € fällt der Solidaritätszuschlag durch den Zusatz ganz weg, deshalb ist die Ersparnis dort am höchsten. Wer den ganzen Rest von 11.965,60 € nutzt, spart bei 120.000 € rund 5.533 € Steuer.
Lohnen sich freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk?
Du kannst auf Antrag mehr einzahlen als den Pflichtbeitrag, zusammen höchstens 13/10 des vollen Beitrags1, 4. Das erhöht deinen Beitragsquotienten und damit die Rente. So viel bringt das nach der Formel des Versorgungswerks:
- Ohne zusätzliche Jahre: Ein zusätzlicher Monatsbeitrag in Höhe des vollen Beitrags (1.571,70 €) bringt 96,25 € ÷ 12 = rund 8,02 € Rente im Monat, lebenslang.
- Im Beispiel oben (8 zusätzliche Jahre): rund 9,76 € im Monat. Zahlt die Anwältin ein Jahr lang das Maximum von 5.658,12 € zusätzlich, steigt ihre Rente um rund 35 € im Monat, also 421 € im Jahr.
- Bis das Geld zurück ist: rund 13 bis 16 Jahre Rentenbezug, vor Steuern. Wie lange du Rente bekommst, weiß niemand vorher.
Eigene Berechnung nach § 22 der Satzung mit dem Rentensteigerungsbetrag 20261, 3. Die Werte gelten nur, solange der Rentensteigerungsbetrag nicht sinkt.
Was daraus folgt: Nach der Formel bringt ein Euro gleich viel Rente, egal ob du ihn mit 30 oder mit 60 einzahlst. Mit 60 ist dein Geld aber nur wenige Jahre gebunden, mit 30 fast vier Jahrzehnte. Freiwillige Beiträge sind deshalb eher spät im Berufsleben interessant. Früh fehlt dem Geld die Zeit, die es am Kapitalmarkt hätte.
Zum Jahresende: Seit 2024 geht auch ein Einmalbeitrag für das ganze Jahr. Der Antrag muss bis 30.09. beim Versorgungswerk sein, das Geld bis 15.10. auf dem Konto. Der Betrag muss ein Vielfaches von 120 € sein und über einem Monatsbeitrag liegen4. Für 2026 ist die Frist vorbei, für 2027 gilt der 30.09.2027.
Fünf Wege für mehr Vorsorge im Vergleich
| Förderung | Geld vor der Rente | Im Todesfall | Passt eher, wenn | |
|---|---|---|---|---|
| Freiwillig ins Versorgungswerk | absetzbar, gemeinsamer Topf, bis 13/10 | nein | Rente für Ehe-/Lebenspartner und Kinder | du nah an der Rente bist und sicher drin bleibst |
| Rürup-Rente | absetzbar, gemeinsamer Topf | nein, Rente frühestens ab 62 | ohne Zusatz nichts, mit Zusatz Rente für Ehepartner und Kinder | nach dem Versorgungswerk noch Platz im Topf ist |
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Zulage bis 540 € plus 300 € je Kind, eigener Topf bis 1.800 € | nein, in der Regel ab 65 | Rest aus dem Auszahlplan vererbbar | du förderberechtigt bist (siehe unten) |
| Fondspolice | keine beim Einzahlen, Steuervorteil bei Auszahlung ab 62 nach 12 Jahren | ja, Entnahmen möglich | je nach Vertrag an Bezugsberechtigte | du flexibel bleiben und im Alter Steuer sparen willst |
| ETF-Sparplan | keine | jederzeit | vererbbar | du an das Geld heran willst, etwa für Kanzlei oder Immobilie |
Quellen: Versorgungswerk1, 4, Rürup und Topf7, 10, Altersvorsorgedepot15, 16, Fondspolice19. Kosten hängen bei Rürup, Fondspolice, Depot und Sparplan vom Vertrag ab. Mehr in unseren Ratgebern Rürup-Rente, Fondspolice oder ETF-Sparplan, Altersvorsorgedepot 2027 und im ETF-Sparplan-Rechner.
Altersvorsorgedepot: Können Anwälte es nutzen?
Ja, ab 2027 erstmals15. Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle:
- Selbstständig: Du bist förderberechtigt, wenn du unter 67 bist, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hast und für das Jahr eine Steuererklärung abgibst.
- Angestellt mit Pflichtbeitrag ans Versorgungswerk (Syndikus): Du bist förderberechtigt, wenn du dem Versorgungswerk bis zum Jahresende schriftlich oder elektronisch erlaubst, das an die Zulagenstelle zu melden. Ohne diese Einwilligung keine Zulage.
Die Förderung läuft getrennt vom Topf für Versorgungswerk und Rürup. Bei hohem Steuersatz bringen die Zulagen von höchstens 540 € im Jahr im Verhältnis wenig. Für einen kleinen, zusätzlich geförderten Baustein kann es trotzdem passen.
Wie groß ist deine Lücke wirklich?
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Weiterlesen zur Altersvorsorge
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW: Rentenerhöhung 2026 und Rentenrechner
- Rürup-Rente: Für wen sich die Basisrente lohnt
- Altersvorsorge: Wie viel dir im Alter fehlt
- Altersvorsorgedepot 2027: Förderung und Start
- Fondspolice oder ETF-Sparplan im Vergleich
- ETF-Sparplan-Rechner
- Rentenlücke berechnen
Häufige Fragen zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Wie hoch ist die Rentenerhöhung im Versorgungswerk der Rechtsanwälte BW?
Zum 1.1.2026 um 2,285 % auf 96,25 € je Versicherungsjahr, zum 1.1.2027 um 2,026 % auf 98,20 €. Erhöht wird nur, wenn die Bilanz des Versorgungswerks es zulässt.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk für Rechtsanwälte?
In Baden-Württemberg rund 2.100 € im Monat vor Steuern (eigene Berechnung aus dem Geschäftsbericht 2025). Die meisten Altersrenten liegen zwischen 1.500 und 3.000 €. Über alle Versorgungswerke in Deutschland lag der Schnitt 2023 bei 2.222,27 €.
Wie hoch ist die Rente aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte?
Das hängt von deinen Versicherungsjahren und deinen Beiträgen ab. Formel: Rentensteigerungsbetrag (2026: 96,25 €) × Versicherungsjahre × Beitragsquotient. Wer 45 Jahre lang den vollen Beitrag zahlt, käme beim heutigen Betrag auf 4.331,25 € im Monat vor Steuern. Deine eigene Hochrechnung steht in der jährlichen Information des Versorgungswerks.
Ist das Versorgungswerk besser als die gesetzliche Rente?
Es ist anders. Laut Versorgungswerk startet die Rente auf einem deutlich höheren Niveau als bei der Deutschen Rentenversicherung, wird dafür aber nur erhöht, wenn die eigene Bilanz es zulässt, und bekommt keine Steuerzuschüsse. Hinzuverdienst und andere Renten werden nicht angerechnet. Die Rente bei Berufsunfähigkeit gibt es nur, wenn du deinen Beruf aufgibst und auf die Zulassung verzichtest.
Wie hoch ist der Beitrag 2026?
Der volle Beitrag (Regelpflichtbeitrag) ist 1.571,70 € im Monat: 18,6 % der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €. Selbstständige mit kleinerem Einkommen zahlen auf Antrag 18,6 % vom Einkommen, mindestens 120,90 €. Freiwillig geht bis 13/10 des vollen Beitrags.
Wer zahlt den Beitrag bei Syndikusanwälten?
Die Hälfte trägt der Arbeitgeber als Zuschuss, so viel, wie er sonst zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen würde. Die andere Hälfte zahlst du. Für die pünktliche Zahlung ans Versorgungswerk bist du als Mitglied selbst verantwortlich.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen, und wo trage ich sie ein?
Ja, als Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag von 30.826 € (2026, ledig), gemeinsam mit gesetzlicher Rente und Rürup-Rente. Eingetragen wird in der Anlage Vorsorgeaufwand: Angestellte finden ihren Anteil in der Lohnsteuerbescheinigung, Selbstständige tragen ihre Beiträge im Formular 2025 in Zeile 5 ein, eine Rürup-Rente in Zeile 8. Bei Fragen zum Einzelfall hilft dein Steuerberater.
Wird die Rente aus dem Versorgungswerk auf die gesetzliche Rente angerechnet?
Nein. Beide laufen getrennt. Andere Renten und Hinzuverdienst rechnet das Versorgungswerk nicht an. Hast du vorher mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, bekommst du von dort zusätzlich eine eigene Rente.
Was passiert, wenn das Versorgungswerk pleitegeht?
Das Versorgungswerk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Landes. Die Satzung schreibt eine Verlustrücklage von mindestens 6 % der Deckungsrückstellung vor, dazu eine Schwankungsreserve. Entsteht trotzdem eine Unterdeckung, muss sie innerhalb von drei Jahren beseitigt werden. Einen Steuerzuschuss gibt es nicht. Eine feste Rentenhöhe ist deshalb nicht garantiert.
Lohnen sich freiwillige Beiträge zum Versorgungswerk?
Eher spät im Berufsleben. Ein zusätzlicher voller Monatsbeitrag bringt nach der Formel mindestens rund 8 € Monatsrente, egal wann du ihn zahlst. Bis das Geld vor Steuern zurück ist, dauert es rund 13 bis 16 Jahre Rentenbezug. Die Beiträge sind absetzbar, aber das Geld ist bis zur Rente gebunden und nicht vererbbar.
Quellen
- Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, Stand 01.03.2025 (§§ 1, 5, 11, 13, 14, 18–22, 28, 40; Rentenformel, Beiträge, Altersgrenze, Zusatzjahre, Hinterbliebene, Rücklagen): vw-ra.de
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, Rechengrößen 2026 (Beitragssatz 18,6 %, Regelpflichtbeitrag 1.571,70 €, Mindestbeitrag 120,90 €): vw-ra.de
- Versorgungswerk, Rentensteigerungsbetrag (96,25 € ab 2026, 98,20 € ab 2027, genehmigt 13.10.2026): vw-ra.de
- Versorgungswerk, Zusatzbeiträge nach § 14 der Satzung (13/10, Einmalzusatzbeitrag, Fristen, steuerliche Hinweise): vw-ra.de
- Versorgungswerk, „Renteninfo“ zur Altersrente (Stand 05.03.2026; Hochrechnung, keine Anrechnung, Krankenversicherung): vw-ra.de
- Versorgungswerk, Rentenanpassungen (nur nach versicherungstechnischer Bilanz, keine Steuerunterstützung, Inflation ohne Bedeutung): vw-ra.de
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Basisversorgung, Höchstbetrag, Arbeitgeberanteil): gesetze-im-internet.de
- § 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € bzw. 8.450 € im Monat, knappschaftlich 124.800 €): gesetze-im-internet.de
- Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (18,6 %, knappschaftlich 24,7 %): gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.05.2017 zu Vorsorgeaufwendungen, Rz. 8, 74 und 78 (Beispiel Versorgungswerk plus Basisrente): bundesfinanzministerium.de; Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, BMF vom 19.06.2020: bundesfinanzministerium.de
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 172a Sozialgesetzbuch VI (Befreiung, Arbeitgeberzuschuss): gesetze-im-internet.de
- § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif 2026) und § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (Freigrenze 20.350 €): gesetze-im-internet.de
- § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (Besteuerungsanteil, 100 % ab Rentenbeginn 2058): gesetze-im-internet.de
- § 229 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V (Renten von Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufe als Versorgungsbezüge): gesetze-im-internet.de
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (§ 10a Abs. 1 Satz 5 EStG, § 84, § 85, Inkrafttreten 01.01.2027): recht.bund.de
- Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“ (Stand 01.06.2026): bundesregierung.de
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Kammerbezirk (Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Mosbach): rak-karlsruhe.de
- Versorgungswerk, Beitragsfestsetzung (Selbstständige nach dem Einkommen des vorletzten Jahres): vw-ra.de
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (Fondspolice: halber Gewinn bei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren): gesetze-im-internet.de
- § 50 Sozialgesetzbuch VI (allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für eine gesetzliche Rente): gesetze-im-internet.de
- Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, Info-Heft 37 mit Geschäftsbericht 2025 (Altersrentner 4.986 bzw. 4.613, Altersrenten 123,3 Mio. €, Größengliederung der Renten): vw-ra.de
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 11.07.2025, Antwort der Bundesregierung „Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke“ (durchschnittliches Altersruhegeld 2023: 2.222,27 €): bundestag.de
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht, ohne Kirchensteuer und ohne Kosten von Verträgen. Verbindlich sind allein die Satzung und die Bescheide des Versorgungswerks. Wie viel Steuer du sparst und im Alter zahlst, hängt von deinem Einzelfall ab. Stand 23.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.