Rebalancing:
So bleibt die Aufteilung in deinem Depot im Plan
Du hast dein Depot mit einer klaren Aufteilung gestartet, zum Beispiel 60 % Aktien und 40 % Anleihen. Ein paar gute Börsenjahre später sieht das ganz anders aus, und dein Risiko ist gestiegen, ohne dass du etwas getan hast. Rebalancing holt die Aufteilung zurück. Hier liest du, warum das Depot verrutscht, welche Methoden es gibt, was das Umschichten an Steuern kostet und wie du über die Sparrate oft ganz ohne Verkauf auskommst.
Rebalancing:
Die kurze Antwort
Rebalancing heißt, die Aufteilung im Depot regelmäßig auf das geplante Verhältnis zurückzusetzen. Was stark gestiegen ist, wird verkauft oder nicht mehr bespart, was zurückgefallen ist, wird nachgekauft. Das Ziel ist vor allem, das Risiko im Plan zu halten. Am günstigsten geht es oft über die Sparrate, weil dann nichts verkauft und nichts versteuert werden muss.
Was ist Rebalancing?
Rebalancing (deutsch etwa „wieder ins Gleichgewicht bringen“) ist das Zurücksetzen eines Depots auf seine Zielaufteilung zwischen Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Geldmarkt. Die Zielaufteilung, auch Asset Allocation genannt, legst du am Anfang fest: passend zu deinem Ziel, deiner Zeit bis zum Ziel, deinem Budget und dazu, wie viel Schwankung du aushältst. Rebalancing sorgt dafür, dass diese Entscheidung auch nach Jahren noch gilt.
Ein Depot mit klarer Aufteilung ist mehr als ein einzelner ETF-Sparplan. Warum die Streuung über mehrere Anlageklassen so wichtig ist, steht im Ratgeber Geld richtig anlegen. Rebalancing ist der Teil, der diese Aufteilung über die Jahre am Leben hält.
Warum verrutscht die Aufteilung im Depot?
Die Aufteilung im Depot verrutscht, weil Anlageklassen unterschiedlich stark steigen und fallen. Aktien schwanken stärker als Anleihen. Steigen die Aktien, wächst ihr Anteil, und das Depot wird riskanter, als du es geplant hast. Fallen sie, ist es umgekehrt. Ein Beispiel über ein Jahr:
| Start | Nach einem Jahr | |
|---|---|---|
| Aktien-ETF (Annahme +25 %) | 12.000 € (60 %) | 15.000 € (65,2 %) |
| Anleihen-ETF (Annahme ±0 %) | 8.000 € (40 %) | 8.000 € (34,8 %) |
| Depot gesamt | 20.000 € | 23.000 € |
Eigenes Beispiel. Annahmen, keine Prognose: ein Jahr mit +25 % bei Aktien und ±0 % bei Anleihen, ohne Kosten und Steuern. Die Beträge sind frei gewählt. Mit 2.000 € oder 200.000 € verschieben sich die Anteile genauso, es kommt nur auf die Prozente an.
Über viele Jahre kann das weit auseinanderlaufen. Vanguard hat ein Depot mit 50 % weltweiten Aktien und 50 % Anleihen von 1926 bis 2014 untersucht: Ohne Rebalancing lag der Aktienanteil im Schnitt bei 81 %1. Aus einem ausgewogenen Depot war ein Aktiendepot geworden. Wie stark ein reines Aktiendepot im schlechtesten Fall fallen kann, zeigt der Ratgeber ETF-Sparplan: das Risiko.
Bringt Rebalancing mehr Rendite?
Rebalancing bringt nicht automatisch mehr Rendite, sein Hauptzweck ist, das Risiko auf dem geplanten Niveau zu halten. Das ist die zentrale Aussage der Vanguard-Studie1:
| 50 % Aktien / 50 % Anleihen, 1926–2014 | Rendite pro Jahr | Schwankung pro Jahr |
|---|---|---|
| Jährlich rebalanciert | 8,1 % | 9,9 % |
| Nie rebalanciert | 8,9 % | 13,2 % |
Quelle: Vanguard Research, „Best practices for portfolio rebalancing“, 20151. Vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
Ehrlich eingeordnet: Ohne Rebalancing gab es mehr Rendite, aber nur, weil das Depot nach und nach viel mehr Aktien enthielt, also ein ganz anderes Risiko hatte. Wer sich bewusst für 50 % oder 60 % Aktien entschieden hat, will genau das verhindern. Bei Anlagen, die ähnlich stark schwanken, kann Rebalancing in manchen Marktphasen auch etwas Zusatzrendite bringen. Darauf verlassen sollte man sich nicht. Mehr dazu im Ratgeber Fondspolice oder ETF-Sparplan.
Welche Rebalancing-Methoden gibt es?
Es gibt vier gängige Methoden: nach festen Terminen, nach einer Schwelle, beides kombiniert oder laufend über die Sparrate. Eine allgemein beste Methode gibt es laut Vanguard nicht1:
| Methode | So funktioniert es | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Nach Zeit | Einmal im Jahr oder alle sechs Monate auf das Ziel zurücksetzen. | Einfach, planbar. | Handelt auch bei kleinen Abweichungen. |
| Nach Schwelle | Umschichten, sobald ein Anteil z. B. 5 Prozentpunkte vom Ziel abweicht. | Handelt nur, wenn es nötig ist. | Man muss das Depot laufend beobachten. |
| Zeit plus Schwelle | Zu festen Terminen prüfen, aber nur ab einer Mindestabweichung handeln. | Wenig Aufwand, wenig Umschichtungen. | Zwischen den Terminen kann es weiter abweichen. |
| Über die Sparrate | Neues Geld gezielt in die Anlageklasse lenken, die unter Ziel liegt. | Kein Verkauf, keine Steuer. | Reicht bei großen Abweichungen allein oft nicht. |
Vanguard kommt zu dem Ergebnis, dass für die meisten breit gestreuten Depots aus Aktien und Anleihen eine Prüfung einmal im Jahr oder alle sechs Monate mit Umschichten ab 5 % Abweichung ein vernünftiger Kompromiss aus Risiko und Aufwand ist1. Neue Einzahlungen zum Ausgleichen zu nutzen, empfiehlt die Studie ausdrücklich1. Im Beispiel oben liegt der Aktienanteil 5,2 Prozentpunkte über dem Ziel, die Schwelle wäre also gerade überschritten.
Beispielrechnung:
Umschichten durch Verkauf oder über die Sparrate?
Wer verkauft, ist sofort wieder im Plan, zahlt aber unter Umständen Steuern. Wer über die Sparrate ausgleicht, zahlt nichts, braucht aber Zeit. Das Depot aus dem Beispiel oben (15.000 € Aktien, 8.000 € Anleihen) soll zurück auf 60 / 40:
Eigene Berechnung. Annahmen: Aktien-ETF für 12.000 € auf einmal gekauft und um 25 % gestiegen, Anleihen-ETF unverändert, Kurse während der 8 Monate unverändert, Sparrate 250 € im Monat. Steuer: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer, ohne Ordergebühren. Alle Beträge und Renditen sind von uns gesetzte Beispielwerte, keine Empfehlung.
Die Lehre daraus: In der Ansparphase lässt sich das meiste über die Sparrate regeln. Verkaufen lohnt sich vor allem, wenn die Abweichung groß ist, wenn keine neuen Einzahlungen kommen, etwa kurz vor oder in der Rente, oder wenn der Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr ohnehin noch frei ist.
Welche Steuern fallen beim Rebalancing an?
Steuern fallen beim Rebalancing nur an, wenn du mit Gewinn verkaufst, und nur auf den Gewinn, nicht auf den ganzen Verkaufsbetrag. Vier Regeln entscheiden, wie viel es am Ende ist:
- Abgeltungsteuer: Auf realisierte Gewinne fallen 25 % Abgeltungsteuer an2, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer3 und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt die Steuer direkt ab.
- Teilfreistellung: Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei, bei Mischfonds 15 %4. Bei reinen Anleihen-ETFs gibt es keine Teilfreistellung.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € Kapitalerträge im Jahr sind steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 €5. Dafür braucht die Bank einen Freistellungsauftrag.
- Reihenfolge beim Verkauf: Wer Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat, verkauft steuerlich immer zuerst die ältesten5. Bei einem langjährigen Sparplan sind das meist die mit dem größten Gewinn.
Praktisch heißt das: Rebalancing im Depot ist kein Grund zur Sorge, es sollte aber geplant sein. Wer den Sparer-Pauschbetrag jedes Jahr bewusst einplant und vorrangig über die Sparrate ausgleicht, zahlt oft gar keine Steuer.
Welche Kosten fallen beim Rebalancing an?
Neben der Steuer kostet jede Umschichtung Ordergebühren und den Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufskurs (Spread). Wie hoch beides ist, hängt von deiner Depotbank, dem Handelsplatz und dem Fonds ab. Darum gilt: lieber selten und gezielt umschichten als bei jeder kleinen Abweichung. Sparpläne lassen sich bei vielen Banken günstig ändern. Worauf du bei der Wahl der Depotbank achtest, steht im Ratgeber Depot eröffnen.
Rebalancing in Fondspolice und Altersvorsorgedepot:
ohne Steuer?
In einer fondsgebundenen Versicherung und in einem geförderten Altersvorsorgevertrag löst Umschichten während der Ansparphase keine Steuer aus. In der Fondspolice ist ein Fondswechsel ein Vorgang im Vertrag, manche Tarife rebalancieren sogar automatisch. Ob und zu welchen Kosten, steht in den Bedingungen. Mehr dazu im Ratgeber Fondspolice oder ETF-Sparplan. In Altersvorsorgeverträgen wie dem neuen Altersvorsorgedepot werden Erträge und Wertsteigerungen in der Ansparphase nicht besteuert, die Steuer kommt erst bei der Auszahlung6. Für das freie Depot gelten die Regeln oben.
Rebalancing im Vergleich: freies Depot, Fondspolice, Altersvorsorgedepot
In der Fondspolice und im Altersvorsorgedepot kostet das Umschichten während der Ansparphase keine Steuer, im freien Depot schon, sobald mit Gewinn verkauft wird.
| Freies Depot | Fondspolice | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | |
|---|---|---|---|
| Steuer beim Umschichten | Ja, Abgeltungsteuer auf den realisierten Gewinn (nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag)2 | Nein, Fondswechsel im Vertrag lösen keine Steuer aus | Nein, Erträge in der Ansparphase steuerfrei6 |
| Wann wird besteuert? | Jedes Jahr bzw. bei jedem Verkauf mit Gewinn | Erst bei der Auszahlung | Erst bei der Auszahlung |
| Wie wird besteuert? | 25 % Abgeltungsteuer plus Soli | Als Kapital nach mindestens 12 Jahren und ab 62 (Verträge vor 2012: ab 60) nur die Hälfte des Gewinns, davon 15 % steuerfrei, mit deinem persönlichen Steuersatz7. Als lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil. | Die Auszahlungen voll mit deinem persönlichen Steuersatz im Alter (nachgelagert) |
| Beispiel oben (Weg 1) | 0 bis rund 44 € Steuer jetzt | 0 € jetzt | 0 € jetzt |
| Worauf achten? | Lieber über die Sparrate ausgleichen | Wie viele Fondswechsel kostenlos sind und ob der Tarif automatisch rebalanciert | Geld ist bis zur Rente gebunden |
Stand 25.10.2026. Die Regeln zur Fondspolice gelten für Verträge ab 2005, das Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich 2027. Welcher Weg zu dir passt, hängt von Ziel, Laufzeit und Steuersatz ab. Das klären wir im Termin.
So geht es nicht:
Fünf typische Fehler beim Rebalancing
Ohne Zielaufteilung starten
Wer nie festgelegt hat, wie viel Aktien er haben will, kann auch nichts zurücksetzen. Rebalancing beginnt mit dem Plan, nicht mit dem Verkauf.
Nach Gefühl umschichten
„Die Aktien laufen gerade so gut, die lasse ich laufen.“ Genau so wird aus einem ausgewogenen Depot unbemerkt ein riskantes. Feste Regeln schützen vor dem Bauchgefühl.
Zu oft handeln
Jeden Monat auf den Prozentpunkt genau ausgleichen kostet Gebühren und Zeit, ohne viel zu bringen.
Die Steuer vergessen
Erst verkaufen, dann über die Abrechnung staunen. Vorher prüfen, wie viel Gewinn im verkauften Teil steckt und ob der Sparer-Pauschbetrag noch frei ist.
Die Aufteilung nie anpassen
Die richtige Aufteilung mit 30 ist nicht die richtige mit 60. Wenn sich Ziel, Zeit bis zum Ziel oder Lebenslage ändern, ändert sich auch das Ziel fürs Rebalancing.
Wir erstellen den Plan,
du gibst dein Okay
Rebalancing ist kein einmaliger Schritt, sondern Teil der laufenden Betreuung. Wir sind keine Vermögensverwalter, wir sind Wohlstandshüter: Wir legen mit dir die Aufteilung fest, schauen regelmäßig auf dein Depot und sagen dir, wann es Zeit zum Ausgleichen ist und ob das über die Sparrate oder per Verkauf am besten geht. Umgesetzt wird erst, wenn du Okay sagst. Auch bei kleinen Depots. Für Kunden aus Mannheim und der Rhein-Neckar-Region im Büro in Mannheim nach Terminvereinbarung, sonst per Video.
Vermögens-Check
Budget, Notgroschen, Ziele und wie viel Schwankung du aushältst. Danach weißt du, wie viel du entspannt anlegen kannst.
Dein Plan
Ein Depot mit klarer Aufteilung auf Anlageklassen, passend zu Ziel, Risiko und Budget. Du verstehst jeden Baustein, bevor du zustimmst.
Umsetzen
Wir eröffnen das Depot zusammen und richten die Sparpläne so ein, dass sie zur Aufteilung passen.
Im Plan bleiben
Regelmäßiger Blick auf die Aufteilung, Vorschlag zum Ausgleichen mit Blick auf Steuern und Kosten. Du gibst dein Okay.
Aus der Beratung:
Zwei echte Fälle

Raus aus dem Bausparvertrag, rein in ETFs
Jannik G.
Er hatte einen ungünstigen Bausparvertrag als einzigen Vermögensaufbau.
Der Vertrag brachte kaum Rendite, und Alternativen kannte er nicht.
Wir haben ihn aus dem Bausparvertrag herausgeholt und seinen Vermögensaufbau auf ETFs umgestellt.
Er erzielt heute deutlich bessere Renditen und ist seit rund 4 Jahren zufriedener Kunde.

Eine Strategie für Rente, Vermögen und Absicherung
Maik L.
Er wollte seine Finanzen langfristig stabil aufstellen: für die Rente vorsorgen, Vermögen aufbauen und gut abgesichert sein.
Die Finanzthemen waren komplex, und er suchte eine ehrliche Beratung, die auf Stabilität setzt statt auf schnellen Gewinn.
Wir haben ihm alles verständlich erklärt und eine individuelle Strategie aufgesetzt: Altersvorsorge, ETF-Sparplan und passende Sachversicherungen.
Er baut jetzt Schritt für Schritt Vermögen für seine Rente auf und ist im Alltag gut abgesichert.
Passt die Aufteilung in deinem Depot noch?
Im Vermögens-Check schauen wir auf dein Depot, deine Ziele und dein Budget. Danach weißt du, welche Aufteilung zu dir passt und wie du sie hältst. Wir erstellen den Plan, du gibst dein Okay. 30 Minuten, 0 €.
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Weiterlesen zum Vermögensaufbau
- Vermögensaufbau: der Überblick
- Geld richtig anlegen: Warum Streuung so wichtig ist
- ETF-Sparplan: Wie hoch ist das Risiko?
- Depot eröffnen: Was ist ein Depot?
- Fondspolice oder ETF-Sparplan
Häufige Fragen zum Rebalancing
Was bedeutet Rebalancing im Depot?
Rebalancing heißt, die Aufteilung des Depots auf das geplante Verhältnis zurückzusetzen, zum Beispiel wieder auf 60 % Aktien und 40 % Anleihen. Was zu stark gewachsen ist, wird verringert, was zurückgefallen ist, wird aufgestockt.
Wie oft sollte man ein Depot rebalancieren?
Meist reicht ein Blick einmal im Jahr oder alle sechs Monate. Vanguard hält eine Prüfung in diesem Abstand mit Umschichten ab 5 % Abweichung für einen vernünftigen Kompromiss. Eine allgemein beste Regel gibt es nicht.
Bringt Rebalancing mehr Rendite?
Nicht automatisch. In einer Vanguard-Studie über 1926 bis 2014 brachte ein nie rebalanciertes Depot aus Aktien und Anleihen sogar mehr Rendite, aber mit deutlich mehr Schwankung. Rebalancing dient vor allem dazu, das Risiko im Plan zu halten.
Muss ich beim Rebalancing Steuern zahlen?
Nur wenn du mit Gewinn verkaufst. Dann fallen auf den Gewinn 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei. Innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € im Jahr bleibt es steuerfrei.
Muss ich beim Rebalancing in einer Fondspolice Steuern zahlen?
Nein, nicht beim Umschichten. Ein Fondswechsel innerhalb der fondsgebundenen Versicherung löst während der Ansparphase keine Steuer aus. Besteuert wird erst die Auszahlung: als Kapital nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab 62 nur die Hälfte des Gewinns, davon 15 % steuerfrei, mit deinem persönlichen Steuersatz. Im freien Depot fällt dagegen Abgeltungsteuer an, sobald du mit Gewinn verkaufst.
Kann ich ein Depot rebalancieren, ohne etwas zu verkaufen?
Ja, über die Sparrate. Du lenkst neues Geld so lange in die Anlageklasse, die unter ihrem Ziel liegt, bis die Aufteilung wieder stimmt. So fallen keine Steuern und weniger Gebühren an.
Brauche ich Rebalancing, wenn ich nur einen ETF habe?
Innerhalb eines einzelnen Welt-ETFs passt der Fonds die Gewichte selbst an. Rebalancing im Depot wird wichtig, sobald du mehrere Anlageklassen kombinierst, etwa Aktien, Anleihen und Geldmarkt. Ein einzelner ETF-Sparplan ist ein guter Baustein, aber noch keine Aufteilung.
Ab welcher Depotgröße lohnt sich Rebalancing?
Es gibt keine Mindestgröße. Die Anteile verschieben sich bei kleinen und großen Depots gleich. Bei kleinen Depots geht das Ausgleichen über die Sparrate besonders einfach.
Übernimmt Wohlstandshüter das Rebalancing für mich?
Wir schauen in der laufenden Betreuung regelmäßig auf die Aufteilung und schlagen dir vor, wann und wie ausgeglichen wird. Umgesetzt wird erst nach deinem Okay. Wir sind keine Vermögensverwalter, du behältst die Entscheidung.
Quellen
- Yan Zilbering, Colleen M. Jaconetti, Francis M. Kinniry Jr., „Best practices for portfolio rebalancing“, Vanguard Research, November 2015 (keine optimale Häufigkeit oder Schwelle; jährliche oder halbjährliche Prüfung mit 5-%-Schwelle als vernünftiger Kompromiss; 50/50 weltweit 1926–2014: jährlich 8,1 % bei 9,9 % Volatilität, nie rebalanciert 8,9 % bei 13,2 %, Aktienanteil im Schnitt 81 %; Zuflüsse zum Rebalancieren nutzen): Vanguard-PDF
- § 32d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (Abgeltungsteuer 25 %): gesetze-im-internet.de
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz (5,5 %): gesetze-im-internet.de
- § 20 Investmentsteuergesetz (Teilfreistellung 30 % Aktienfonds, 15 % Mischfonds): gesetze-im-internet.de
- § 20 Abs. 4 Satz 7 und Abs. 9 Einkommensteuergesetz (zuerst angeschaffte Anteile gelten als zuerst veräußert; Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 €): gesetze-im-internet.de
- Finanzausschuss des Bundestags, Drucksache 21/8606 vom 14.10.2026, Begründung zu § 29 Abs. 4 Frühstartrentengesetz (Erträge und Wertsteigerungen in Altersvorsorgeverträgen in der Ansparphase steuerfrei, nachgelagerte Besteuerung): dserver.bundestag.de
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (Versicherungsleistungen: hälftiger Unterschiedsbetrag nach 12 Jahren und ab 60 bzw. für Verträge ab 2012 ab 62, 15 % steuerfrei bei fondsgebundenen Versicherungen): gesetze-im-internet.de
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Anlage- oder Steuerberatung. Die Beispielrechnung beruht auf Annahmen und ist keine Empfehlung für eine bestimmte Aufteilung. Vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Kapitalanlagen schwanken, Verluste sind möglich. Stand 25.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.