Zum Inhalt springen
Ratgeber Altersvorsorge für Apotheker

Apothekerversorgung:
Pflicht, Rente und Befreiungsantrag

Die Apothekerversorgung ist die Rentenkasse deines Berufsstands. Wer als Apothekerin oder Apotheker arbeitet, ist dort in aller Regel automatisch Mitglied. Hier liest du, ob das Pflicht ist, welches der neun Werke für dich zuständig ist, wie hoch die Rente bei der Bayerischen Apothekerversorgung wird und wie der Befreiungsantrag in sieben Schritten durchgeht. Mit Rentenrechner und Fristrechner.

Dennis Mann Von Dennis Mann · freier Finanzberater aus Mannheim
Veröffentlicht am

Apothekerversorgung:
Das Wichtigste in einem Absatz

Kurz gesagt

In Deutschland gibt es neun Versorgungswerke nur für Apothekerinnen und Apotheker1. Mitglied wirst du automatisch, sobald du Pflichtmitglied deiner Apothekerkammer bist2. Das Werk ersetzt für dich die Deutsche Rentenversicherung. Als Angestellte oder Angestellter stellst du dafür über dein Werk einen Befreiungsantrag, innerhalb von drei Monaten und bei jedem neuen Job neu3. Wer in Mannheim oder sonst in Baden-Württemberg arbeitet, gehört zur Bayerischen Apothekerversorgung2. Dort bringt der volle Beitrag ab 30 bis 67 nach der Satzung rund 4.400 € Rente im Monat, vor Steuern. Mit 63 in Rente kostet dauerhaft 22,44 % davon4.

Teil 1: Grundlagen

Was ist Apothekerversorgung?

Apothekerversorgung ist die Pflicht-Altersvorsorge für approbierte Apothekerinnen und Apotheker. Getragen wird sie nicht vom Staat, sondern vom Berufsstand selbst. Die Bayerische Apothekerversorgung etwa ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts5, die Apothekerversorgung Berlin eine Einrichtung der Apothekerkammer6. Die bayerische wurde 1925 gegründet und ist nach eigenen Angaben das zweitälteste berufsständische Versorgungswerk in Deutschland7.

Wie groß so ein Werk ist, zeigt das Beispiel Bayern: Ende 2025 hatte die Bayerische Apothekerversorgung 32.572 Mitglieder und zahlte an 15.375 Menschen eine Rente8.

Was bedeutet Apothekerversorgung?

Das Wort meint zweierlei. Erstens die Einrichtung selbst, also dein Versorgungswerk. Zweitens das, was es dir gibt: „Versorgung“ heißt hier Geld, wenn du nicht mehr arbeitest oder nicht mehr arbeiten kannst. Drei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf:

  • Berufsständisch: Nur dein Beruf zahlt ein, und nur dein Beruf bekommt Leistungen. Die Bayerische Apothekerversorgung arbeitet ohne staatliche Zuschüsse9.
  • Versorgungswerk: der Name für solche Rentenkassen der Kammerberufe. Neben Apothekern haben zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Architekten eigene Werke1.
  • Erste Säule: Laut Bayerischem Staatsportal gehört das Werk zur gesetzlichen Altersversorgung, genau wie die Deutsche Rentenversicherung5. Betriebsrente und private Vorsorge kommen erst danach.

Ist Apothekerversorgung Pflicht?

Ja. Die Mitgliedschaft hängt an der Apothekerkammer. Wer Pflichtmitglied der Kammer ist, wird gleichzeitig Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Einen Vertrag unterschreibst du dafür nicht, das passiert per Gesetz2. In Baden-Württemberg muss jede Apothekerin und jeder Apotheker in die Landesapothekerkammer. Anmelden musst du dich innerhalb eines Monats10.

Auch Pharmazeuten im Praktikum sind Pflichtmitglied, sobald sie pharmazeutisch arbeiten2. Raus kommst du nur in wenigen, eng gefassten Fällen. Bei der Bayerischen Apothekerversorgung sind das zum Beispiel2:

  • Du bist Beamtin, Beamter oder Soldat.
  • Du arbeitest gar nicht als Apotheker oder hast den Beruf dauerhaft aufgegeben.
  • Du zahlst schon dein ganzes Einkommen in ein anderes Versorgungswerk.
  • Du willst nur bis zu drei Monate im Gebiet arbeiten.
  • Du hast bei Beginn schon das Alter für die vorgezogene Rente erreicht.

Jedes Werk regelt die Ausnahmen in seiner eigenen Satzung. Die Liste oben gilt für Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Ist die Apothekerversorgung eine gesetzliche Rentenversicherung?

Nein, aber sie steht an derselben Stelle. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die Apothekerversorgung ist eine eigene Einrichtung deines Berufsstands, mit eigener Satzung und eigenem Vermögen. Sie zählt aber ebenfalls zur ersten Säule der Alterssicherung5. Deshalb musst du nicht doppelt zahlen.

Als Angestellte oder Angestellter bist du eigentlich in der DRV pflichtversichert. Weil du Pflichtmitglied in Kammer und Versorgungswerk bist, kannst du dich davon befreien lassen. Dann geht dein ganzer Rentenbeitrag ans Versorgungswerk, und dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte dazu3, 11. Wer den Antrag braucht, welche Frist gilt und wie er Schritt für Schritt läuft, steht unten im Teil Befreiung von der Rentenversicherung.

Wie funktioniert die Apothekerversorgung?

Im Kern ist es einfach: Du zahlst Beiträge, das Werk legt sie an, und daraus wird später deine Rente. Vier Punkte solltest du kennen.

1

Der Beitrag folgt der DRV

Beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zahlst du laut Satzung gleich viel wie an die DRV: 2026 sind das 18,6 % vom Gehalt, höchstens von 101.400 € im Jahr. Mehr als 1.571,70 € im Monat sind es also als Pflichtbeitrag nicht12. Als Angestellte oder Angestellter trägst du davon die Hälfte11.

2

Das Geld wird angelegt

Die Werke legen die Beiträge an und bauen damit einen Kapitalstock auf. Berlin arbeitet nach eigenen Angaben anders als die DRV nicht im Umlageverfahren, sondern mit einem modifizierten Kapitaldeckungsverfahren6. Bayern nutzt ein offenes Deckungsplanverfahren, das Elemente aus Umlage und Kapitaldeckung verbindet9.

3

Drei Leistungen

Rente im Alter, Rente bei Berufsunfähigkeit und Rente für Hinterbliebene. Bei der Bayerischen Apothekerversorgung bekommt der Ehepartner 60 % der Rente, eine Halbwaise ein Fünftel, eine Vollwaise ein Drittel13. Die Höhe deiner Rente hängt vor allem an deinen eingezahlten Beiträgen2, 12.

4

Zuständig ist der Ort der Arbeit

Alle Apotheker-Werke folgen dem Lokalitätsprinzip: Mitglied wirst du dort, wo du arbeitest. Ziehst du um, wechselt das Werk. Hast du höchstens 60 Monate eingezahlt, kannst du deine Beiträge mitnehmen. Den Antrag stellst du binnen drei Monaten beim neuen Werk2, 14, 12. Sonst bleiben deine Ansprüche im alten Werk, und du bekommst später zwei Renten.

Wichtig zu wissen: Beim Versorgungswerk Westfalen-Lippe zum Beispiel sind die Ansprüche nicht vererbbar und nicht übertragbar12. Auch bei der Bayerischen Apothekerversorgung kannst du dir die Rente nicht als Einmalbetrag auszahlen lassen15. Geld gibt es als Rente, für dich oder deine Hinterbliebenen.

Welches Versorgungswerk ist für dich zuständig?

Es gibt 16 Bundesländer, aber nur neun Apotheker-Werke1. Mehrere Länder teilen sich deshalb ein Werk, per Staatsvertrag oder Anschluss-Satzung:

VersorgungswerkZuständig für Apotheker in
Bayerische ApothekerversorgungBayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland2
Apothekerversorgung BerlinBerlin, Brandenburg6
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer HessenHessen1
Apothekerversorgung Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern1
Apothekerversorgung NiedersachsenNiedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt16
Versorgungswerk der Apothekerkammer NordrheinNordrhein (NRW)1
Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-LippeWestfalen-Lippe (NRW), Bremen17
Sächsisch-Thüringische ApothekerversorgungSachsen, Thüringen18
Apothekerversorgung Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein1, 14

Namen laut Liste der Datenstelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen1. Zuständigkeit laut Webseiten der Werke und Kammern sowie den Staatsverträgen. Nordrhein-Westfalen hat zwei Apothekerkammern und damit zwei Werke.

Kurz nachsehen: Wo bist du Mitglied?

Dein VersorgungswerkBayerische Apothekerversorgung

Zuständig für Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Teil 2: Bayerische Apothekerversorgung (auch für Baden-Württemberg)

Was ist die Bayerische Apothekerversorgung?

Die Bayerische Apothekerversorgung ist das Versorgungswerk für Apothekerinnen, Apotheker und Pharmaziepraktikanten in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die drei Länder außer Bayern sind über Staatsverträge dabei4. Sie zahlt Altersrente, Rente bei Berufsunfähigkeit und Renten für Witwen, Witwer und Waisen7. So verteilten sich die aktiven Mitglieder Ende 202419:

12.871Bayern
10.037Baden-Württemberg
3.643Rheinland-Pfalz
1.088Saarland

Arbeitest du in einer Apotheke in Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen, zahlst du also auch in die Bayerische Apothekerversorgung, obwohl du nicht in Bayern lebst.

Ist die Bayerische Apothekerversorgung eine gesetzliche Rentenversicherung?

Nein, sie ist ein Versorgungswerk wie oben beschrieben. Ein paar Regeln unterscheiden sie aber deutlich von der gesetzlichen Rente:

  • Keine Wartezeit: Anders als bei der gesetzlichen Rente musst du keine Mindestzeit einzahlen, um Anspruch zu haben15.
  • Nichts wird angerechnet: Hinzuverdienst, Mieteinnahmen oder eine gesetzliche Rente kürzen dein Ruhegeld nicht15.
  • Kinder: Kindererziehungszeiten gibt es im Versorgungswerk nicht. Du kannst sie aber bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen, auch wenn du befreit bist20, 21.

Ist die Bayerische Apothekerversorgung eine Anstalt des öffentlichen Rechts?

Ja. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Das steht im bayerischen Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und in ihrer Satzung4, 22.

  • Wer entscheidet: der Landesausschuss als Selbstverwaltung. Die Geschäfte führt die Bayerische Versorgungskammer4.
  • Wer aufpasst: das Bayerische Innenministerium. Es führt die Rechts- und Versicherungsaufsicht4.
  • Woher das Geld kommt: nur aus Beiträgen und Erträgen am Kapitalmarkt, ohne Geld vom Staat4, 9. Angelegt waren Ende 2025 rund 11,2 Mrd. €23.

Wer zahlt die Beiträge zur Bayerischen Apothekerversorgung?

Das hängt davon ab, wie du arbeitest. Bist du angestellt und befreit, zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte. Bist du selbstständig, zahlst du alles selbst. Schuldner bleibst in jedem Fall du: Kommt ein Beitrag nicht an, geht die Mahnung an dich, nicht an deinen Chef. Fällig sind die Beiträge jeweils zum Monatsende20.

Du bistBeitrag 2026 im MonatWer zahlt
angestellt und befreit18,6 % vom Brutto, höchstens 1.571,70 €du und dein Arbeitgeber je zur Hälfte
selbstständig1.571,70 €, auf Antrag 1.100,19 € (70 %)du allein
selbstständig mit wenig Gewinn18,6 % vom Gewinn, mindestens 628,68 € (40 %)du allein
angestellt, nicht befreitMindestbeitrag 196,50 €du allein
in Elternzeit oder ohne Job196,50 €, auf Antrag 98,25 €du allein, ohne Zuschuss
arbeitslos oder krankwie beim Gehalt, aus der Leistung berechnetArbeitsagentur bzw. Krankenkasse, auf Antrag

Werte 2026 laut Kurz-Info und Webseite des Versorgungswerks20, 24, Grundlage § 20 der Satzung4. Beitragsbemessungsgrenze 8.450 € im Monat, Beitragssatz 18,6 %, beides wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die 70 % gibt es ohne Nachweis. Unter 40 % geht es nur, wenn der Gewinn nachweislich unter 7/10 der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Beim Krankengeld trägt die Kasse die Hälfte, die andere Hälfte leitest du weiter.

Beispiel (Annahme): Eine angestellte Apothekerin verdient 4.000 € brutto im Monat. Ihr Beitrag ist 18,6 % davon, also 744 €. Davon trägt sie 372 €, ihr Arbeitgeber 372 € (eigene Berechnung). Zusätzlich darf jeder freiwillig mehr einzahlen, zusammen mit den Pflichtbeiträgen bis 47.151 € im Jahr20, 24.

Wie hoch ist die Rente der Bayerischen Apothekerversorgung?

Das hängt davon ab, wie viel du einzahlst und wie alt du dabei bist. Die durchschnittliche Altersrente lag 2024 bei rund 2.220 € im Monat, vor Steuern und Krankenversicherung. Das Versorgungswerk hat 2024 322,3 Mio. € Altersruhegeld an zuletzt 12.359 Altersrentner gezahlt19.

Eigene Berechnung: 322,3 Mio. € ÷ 12 Monate ÷ rund 12.100 Altersrentner (Mittel aus 11.843 Ende 2023 und 12.359 Ende 2024). Das ist ein Näherungswert. Einen Durchschnitt nennt das Versorgungswerk selbst nicht.

So rechnet das Versorgungswerk

Seit 2015 wird jeder Beitrag sofort in Rentenpunkte umgerechnet. Wie viele Punkte ein Euro bringt, hängt von deinem Alter im Jahr der Zahlung ab4, 25:

Rente im Jahr = Beiträge × Bewertungsprozentsatz × Rentenbemessungsfaktor Rentenbemessungsfaktor seit 2025: 1,0000. Der Bewertungsprozentsatz steht in Tabelle 1 der Satzung.
  • Bewertungsprozentsatz: Für Jahrgang 1967 und jünger macht jeder Euro, den du mit 30 einzahlst, 11,1 Cent Rente im Jahr. Mit 40 sind es 8,8 Cent, mit 65 nur noch 5,2 Cent4. Frühes Geld hat länger Zeit zu wachsen.
  • Rentenbemessungsfaktor: Er rechnet die Punkte in Euro um und darf höchstens 1,0000 sein. Macht das Versorgungswerk in einem Jahr einen Fehlbetrag, kann er per Satzung gesenkt werden4, 26.
  • Alte Anwartschaften: Was du bis Ende 2014 eingezahlt hast, steht als Eurobetrag in deiner Jahresmitteilung und kommt obendrauf25.

Beispiel (Annahme): Jahrgang 1996, Eintritt 2026 mit 30, Beiträge bis zum Jahr vor dem 67. Geburtstag, immer gleich hoch. So viel Rente im Monat ergibt sich nach Tabelle 1, in heutigen Werten:

Beitrag im MonatStart mit 30Start mit 40
Beitrag: 1.571,70 € (voller Beitrag)4.414,91 €2.843,21 €
Beitrag: 744 € (4.000 € brutto)2.089,90 €1.345,90 €

Eigene Berechnung: Monatsbeitrag × Summe der Bewertungsprozentsätze (Spalte „ab 1967“) vom Eintrittsalter bis 66, Rentenbemessungsfaktor 1,00004. Ohne künftige Erhöhungen der Beiträge und Rentenpunkte, vor Steuern und Krankenversicherung. Beiträge im Jahr des 67. Geburtstags sind nicht eingerechnet. Verbindlich ist nur deine Jahresmitteilung.

Rentenrechner Bayerische Apothekerversorgung

Der Rechner zeigt, wie viel Monatsrente deine künftigen Beiträge bringen. Er nutzt Tabelle 1 der Satzung für Jahrgang 1967 und jünger. Was du schon hast, steht in deiner Jahresmitteilung und kommt dazu.

1967 bis 2008
voller Beitrag 2026: 1.571,70 €. Angestellt: mit Arbeitgeberanteil
Beitragsjahre37
Abschlag0 %
Rente im Monat aus diesen Beiträgen4.414,91 €
Davon Witwen- oder Witwergeld (60 %)2.648,94 €

Eigene Berechnung nach § 33 und Tabelle 1 und 2 der Satzung (Stand 01.01.2026), Rentenbemessungsfaktor 1,0000. Gleich hoher Beitrag jedes Jahr, ohne künftige Erhöhungen, vor Steuern und Krankenversicherung. Beiträge im Jahr des Rentenbeginns sind nicht eingerechnet. Keine Garantie, verbindlich ist nur das Versorgungswerk.

Genauer rechnet das Mitgliederportal des Versorgungswerks: Dort siehst du seit September 2026 deine Anwartschaft tagesaktuell23.

Wie hoch ist die Rentenerhöhung in der Bayerischen Apothekerversorgung?

Zum 1. Januar 2027 steigen die laufenden Renten um 0,5 %. Rentenpunkte und Anwartschaften ab 2010 steigen ebenfalls um 0,5 %. Ältere Anwartschaften bis Ende 2009 steigen nicht23. Das hat der Landesausschuss am 14. September 2026 beschlossen.

Zum 1. JanuarLaufende RentenRentenpunkte seit 2015
Zum 1. Januar 2024+ 3,0 %+ 0,75 %
Zum 1. Januar 2025+ 2,0 %+ 0,75 %
Zum 1. Januar 2026+ 1,0 %+ 0,75 %
Zum 1. Januar 2027+ 0,5 %+ 0,5 %

Quellen: Beschlüsse des Landesausschusses24, 23, 27, 26, 28. Eine Rente von 2.000 € im Dezember 2023 ist so bis Januar 2027 auf 2.132,82 € gestiegen (eigene Berechnung: 2.000 € × 1,03 × 1,02 × 1,01 × 1,005).

Warum mal mehr, mal weniger? Der Landesausschuss entscheidet jedes Jahr neu. Er schaut auf die Wirtschaft und auf die Finanzen des Versorgungswerks4. Bezahlt werden die Erhöhungen nur aus den Erträgen am Kapitalmarkt, nicht aus den Beiträgen15. Für 2024 gab es wegen der hohen Inflation bewusst einen größeren Schritt28. Eine feste Erhöhung gibt es nicht.

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter bei der Bayerischen Apothekerversorgung?

67 Jahre für alle ab Jahrgang 1967. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach deinem 67. Geburtstag. Arbeiten aufhören musst du dafür nicht4, 25. Ältere Jahrgänge gehen etwas früher:

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
Geburtsjahr 196166 Jahre
Geburtsjahr 196266 Jahre und 2 Monate
Geburtsjahr 196366 Jahre und 4 Monate
Geburtsjahr 196466 Jahre und 6 Monate
Geburtsjahr 196566 Jahre und 8 Monate
Geburtsjahr 196666 Jahre und 10 Monate
Geburtsjahr ab 196767 Jahre

Übergangsregel laut Versorgungswerk25.

Später gehen: Seit 2026 kannst du die Rente bis 70 aufschieben. Den Antrag stellst du vor deinem 67. Geburtstag, er ist unwiderruflich. In der Zeit zahlst du weiter Beiträge und bekommst danach mehr Rente. Beenden kannst du den Aufschub jederzeit mit dem Antrag auf Altersruhegeld4, 29.

Apothekerversorgung:
Rente mit 63

Ja, das geht, aber nur mit Abschlag. Ab 62 kannst du bei der Bayerischen Apothekerversorgung vorgezogenes Altersruhegeld beantragen. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze wird die Rente gekürzt, und zwar lebenslang4, 25:

Rente im Alter vonAbschlag je MonatAbschlag gesamt ab 67
Alter: 660,54 %6,48 %
Alter: 650,49 %12,36 %
Alter: 640,44 %17,64 %
Alter: 630,40 %22,44 %
Alter: 620,37 %26,88 %

Abschläge nach Tabelle 2 der Satzung4, Gesamtwerte eigene Berechnung für Jahrgang 1967 und jünger: Die Monatswerte werden zusammengezählt, zum Beispiel mit 63: 12 × (0,54 + 0,49 + 0,44 + 0,40) %.

Im Beispiel oben (voller Beitrag ab 30) kostet die Rente mit 63 statt 67 rund 1.249 € im Monat: 3.165,77 € statt 4.414,91 €. Vier Jahre weniger Beiträge und 22,44 % Abschlag kommen zusammen.

Eigene Berechnung nach Tabelle 1 und 2 der Satzung, Beiträge bis 62 statt bis 664.

  • Keine Ausnahme: Auch mit Schwerbehinderung gibt es keinen früheren Beginn ohne Abschlag15.
  • Endgültig: Der Antrag kann nicht zurückgenommen werden. Der Abschlag gilt auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente4, 25.
  • Weiterarbeiten geht: Du musst nicht aufhören. Beiträge ans Versorgungswerk zahlst du dann aber nicht mehr. Bist du angestellt, können Beiträge zur gesetzlichen Rente fällig werden25.

Freiwillige Mehrzahlungen:
früh lohnt mehr

Wer mit 63 gehen will, kann die Lücke vorher selbst füllen. Freiwillige Mehrzahlungen werden genauso in Rentenpunkte umgerechnet wie Pflichtbeiträge. Höhe und Zeitpunkt bestimmst du selbst20. Ein Jahresbeitrag von 18.860,40 € bringt mit 30 rund 174,46 € Rente im Monat, mit 60 nur 89,59 € (eigene Berechnung nach Tabelle 1, Jahrgang ab 1967)4. Vor Steuern ist das Geld bei Einzahlung mit 30 nach rund 9 Jahren Rente zurück, bei Einzahlung mit 60 nach rund 17,5 Jahren. Zurück bekommst du eingezahltes Geld nicht mehr, und vererben lässt es sich nur über die Hinterbliebenenrente4, 20. Weitere Wege stehen unten unter Steuer und mehr Vorsorge.

Teil 3: Befreiung von der Rentenversicherung

Befreiungsantrag:
Wer ihn stellen muss

Bist du angestellt, bist du neben dem Versorgungswerk auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Erst mit dem Befreiungsantrag fließt dein Beitrag nur noch ans Versorgungswerk. Den Antrag stellst du über dein Versorgungswerk, entscheiden tut die Deutsche Rentenversicherung Bund3, 30. Das gilt für alle neun Werke.

  • Angestellt in der Apotheke, im Krankenhaus oder in der Industrie: Du brauchst den Antrag31.
  • Pharmazeut im Praktikum (PhiP): Auch du bist schon Pflichtmitglied und kannst dich befreien lassen. In Niedersachsen muss dich die Apotheke sofort bei der Kammer melden, denn erst dann meldet die Kammer dich beim Versorgungswerk32, 33.
  • Minijob: Auch hier bist du in der gesetzlichen Rente versicherungspflichtig und zahlst ans Versorgungswerk. Ohne Antrag zahlst du doppelt34.
  • Selbstständig mit eigener Apotheke: Hier sieht die Apothekerversorgung Niedersachsen einen anderen Weg vor. Du wählst im Erhebungsbogen deine Beitragsvariante31.

Ohne Befreiung zahlst du doppelt: den vollen Beitrag zur gesetzlichen Rente und zusätzlich einen Beitrag ans Versorgungswerk. In Niedersachsen sind das 2/10 des Rentenbeitrags35, 36, in Bayern und Baden-Württemberg der Mindestbeitrag von 196,50 € im Monat20, 24.

Die Frist:
drei Monate

Das Gesetz ist hier klar. Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten, wirkt die Befreiung ab dem Beginn deiner Beschäftigung. Kommt er später, wirkt sie erst ab dem Tag, an dem er eingeht3. Entscheidend ist, wann der Antrag bei deinem Versorgungswerk ankommt. Nicht, wann die Rentenversicherung ihn bekommt37, 3. Die Monate vor einem verspäteten Antrag holst du nicht zurück.

Apothekerversorgung Niedersachsen:
Befreiungsantrag in 7 Schritten

So läuft der Antrag bei der Apothekerversorgung Niedersachsen. Sie ist auch für die Apothekerkammern Hamburg und Sachsen-Anhalt zuständig, dort gilt also derselbe Ablauf32. Andere Werke arbeiten ähnlich, Formulare und Wege unterscheiden sich im Detail.

1

Bei der Kammer anmelden

In Apotheke und Krankenhaus meldet dich die Leitung bei der Apothekerkammer Niedersachsen an. Arbeitest du in Wissenschaft, Industrie oder Verwaltung, meldest du dich selbst an. Die Kammer gibt die Meldung an das Versorgungswerk weiter38.

2

Erhebungsbogen ausfüllen

Den Erhebungsbogen braucht das Versorgungswerk von jedem neuen Mitglied. Du kannst ihn am Rechner ausfüllen oder ausdrucken. Unterschrift nicht vergessen31.

3

Online-Antrag öffnen

Den Befreiungsantrag gibt es nur noch digital über e-befreiungsantrag.de. Den Link findest du auf apvn.de unter „DRV-Befreiungsantrag“31, 30. Ein Papierformular der Rentenversicherung gibt es für diesen Fall seit dem 01.01.2023 nicht mehr30.

4

Arbeitgeber genau angeben

Name und Anschrift deines Arbeitgebers müssen drinstehen. Fehlen sie, droht die Ablehnung. Deine Mitgliedsnummer oder Rentenversicherungsnummer weißt du nicht? Lass die Felder frei, das Versorgungswerk trägt sie nach31, 37.

5

Innerhalb von drei Monaten absenden

Am besten in deiner ersten Arbeitswoche. Das Versorgungswerk leitet jeden Antrag weiter, auch einen fehlerhaften. Prüf ihn deshalb vor dem Absenden31.

6

Bescheid abwarten

Das Versorgungswerk bestätigt deine Mitgliedschaft und schickt den Antrag elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die entscheidet und schickt den Bescheid an dich und an deinen Arbeitgeber3, 30.

7

Mitgliedsnummer an den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber meldet dich elektronisch beim Versorgungswerk an und überweist die Beiträge bis zum Monatsende. Dafür braucht er deine erweiterte, zwölfstellige Mitgliedsnummer. Du findest sie in „Mein Portal“ auf apvn.de37, 39.

Den Erhebungsbogen und weitere Unterlagen schickst du per Post an die Apothekerversorgung Niedersachsen, Potsdamer Straße 47, 14163 Berlin31.

Was du in Niedersachsen nach der Befreiung zahlst

Als Angestellte oder Angestellter zahlst du ans Versorgungswerk genau das, was sonst an die gesetzliche Rente ginge: 18,6 % vom Bruttogehalt bis 8.450 € im Monat. Die Hälfte trägt dein Arbeitgeber32, 11. Bei 4.500 € brutto gehen so 837 € im Monat ans Versorgungswerk, 418,50 € davon zahlst du (eigene Berechnung).

Beitrag 2026Im MonatIm Jahr
Voller Beitrag (allgemeine Versorgungsabgabe)1.571,70 €18.860,40 €
Selbstständig, erste zwei Jahre nach Eröffnung, vorläufig (5/10)785,85 €9.430,20 €
Mindestbeitrag für Selbstständige und freiwillige Mitglieder (2/10)314,34 €3.772,08 €
Höchstens mit freiwilligen Beiträgen (18/10)2.829,06 €33.948,72 €

Werte laut Beitragsstaffel und Merkblatt der Apothekerversorgung Niedersachsen32, 40; Obergrenze nach § 29 der Alterssicherungsordnung36.

Fristrechner und Kosten ohne Befreiung

Trag deinen ersten Arbeitstag und dein Bruttogehalt ein. Der Rechner zeigt dir, bis wann du den Antrag sicher stellen solltest und was dich jeder Monat ohne Befreiung in Niedersachsen zusätzlich kostet.

Antrag sicher stellen bis31.01.2027
Dein Anteil mit Befreiung418,50 €
Dein Anteil ohne Befreiung585,90 €
Mehrkosten im Jahr ohne Befreiung2.008,80 €

Eigene Berechnung. Frist vorsichtig gerechnet: drei Monate ab dem ersten Arbeitstag, einen Tag früher als möglich. Gilt für alle Werke. Beiträge 2026: 18,6 % vom Brutto bis höchstens 8.450 €, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Ohne Befreiung kommen in Niedersachsen 2/10 des vollen Rentenbeitrags ans Versorgungswerk dazu35, 36, 40. Ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Neuer Job, neuer Antrag

Wichtig: Die Befreiung gilt nur für die Stelle, für die du sie beantragt hast3. Das gilt in jedem Werk. Die Apothekerversorgung Niedersachsen verlangt deshalb einen neuen Antrag, wenn du

  • zu einem anderen Arbeitgeber wechselst,
  • beim gleichen Arbeitgeber eine neue Stelle übernimmst,
  • einen Minijob oder Midijob zusätzlich anfängst37.

Auch hier gilt die Frist von drei Monaten ab dem Beginn der neuen Beschäftigung37. Wechselst du mit dem Job das Bundesland, kann auch ein anderes Werk zuständig werden. Was dann mit deinen Beiträgen passiert, steht oben unter Wie funktioniert die Apothekerversorgung?

Was aus deinen alten DRV-Beiträgen wird

Hast du vor oder während des Studiums schon in die gesetzliche Rente eingezahlt, etwa im Nebenjob? Mit der Befreiung verfallen diese Beiträge nicht. Es kommt auf die Zahl der Monate an:

  • 60 Beitragsmonate oder mehr: Die allgemeine Wartezeit ist erfüllt. Du bekommst später zusätzlich eine kleine gesetzliche Rente32, 41.
  • Weniger als 60 Monate: Du kannst dir deinen eigenen Anteil erstatten lassen, frühestens 24 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht. Oder du füllst die Lücke mit freiwilligen Beiträgen auf32, 42.

Ins Versorgungswerk übertragen kannst du deine DRV-Beiträge dagegen nicht. Dafür fehlt die Rechtsgrundlage31, 2.

Teil 4: Sterbegeld, Steuer und mehr Vorsorge

Wie hoch ist das Sterbegeld bei der Apothekerversorgung?

Das hängt von deinem Werk ab, und oft gibt es keins. Ein Sterbegeld ist eine einmalige Zahlung, wenn ein Mitglied stirbt. Die Hinterbliebenenrente ist davon getrennt. Drei Beispiele aus den Satzungen:

Bayerische Apothekerversorgung (auch für Baden-Württemberg)kein Sterbegeld
Apothekerversorgung Berlinzwei Monatsrenten
Apothekerversorgung Schleswig-Holstein (nur bei Eintritt bis 1991)613,55 €
  • Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland: Die Satzung von 2026 nennt als Leistungen Alters- und Berufsunfähigkeitsrente, Witwen-, Witwer- und Waisengeld sowie freiwillige Zuschüsse. Ein Sterbegeld steht nicht darin4.
  • Berlin und Brandenburg: zwei Monatsrenten. Grundlage ist die laufende Rente oder, vor Rentenbeginn, die Berufsunfähigkeitsrente. Das Geld bekommt, wer die Beerdigung ganz oder überwiegend bezahlt hat43.
  • Schleswig-Holstein: nur für Mitglieder, die bis 31.12.1991 eingetreten sind. 613,55 € gehen an die Erben, wenn immer der volle Beitrag gezahlt wurde. Bei kleineren oder größeren Beiträgen ändert sich der Betrag14.

Für die anderen Werke haben wir keine aktuelle Angabe aus erster Hand gefunden. Schau in die Satzung deines Werks unter „Leistungen“, oder frag direkt dort nach.

Steuer und mehr Vorsorge:
Was zur Apothekerversorgung passt

Drei Dinge gehören zu jeder Rechnung mit der Apothekerversorgung:

1

Steuer

Beiträge ans Versorgungswerk setzt du als Sonderausgaben ab44. Im Alter ist die Rente steuerpflichtig: Beginnt sie 2026, sind 84 % davon steuerpflichtig. Wer 2058 oder später in Rente geht, versteuert sie ganz21, 45.

2

Krankenkasse

Bist du gesetzlich versichert, gehen von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Einen Zuschuss dazu zahlt das Versorgungswerk nicht21, 46, 47.

3

Kaufkraft

Rechner und Beispiele zeigen Euro von heute. Steigen die Preise 37 Jahre lang um 2 % im Jahr (Annahme) und die Rentenpunkte gar nicht, wären 4.414,91 € dann so viel wert wie heute rund 2.122 € (eigene Berechnung: 4.414,91 € ÷ 1,0237).

Ein Steuer-Topf für Versorgungswerk und Rürup

Das Gesetz behandelt Beiträge ans Versorgungswerk wie Beiträge zur DRV und zur Rürup-Rente44. Alle drei teilen sich einen Höchstbetrag: 2026 sind das 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Ehepaare44, 48, 49. Zahlst du den vollen Pflichtbeitrag von 18.860,40 € im Jahr, bleiben für eine Rürup-Rente noch 11.965,60 € (eigene Berechnung). Bei Angestellten zählt der Anteil des Arbeitgebers dabei mit und wird danach wieder abgezogen44. Was am Ende netto bleibt, ist die eigentliche Frage. Fünf Bausteine kommen für mehr Vorsorge in Frage:

FörderungAn das Geld vor der RentePasst eher, wenn
Freiwillig ins Versorgungswerkabsetzbar im selben Topf, Obergrenze je nach Werk44, 20, 36neindu Steuern sparen und im System bleiben willst
Rürup-Renteabsetzbar, im selben Topf wie das Versorgungswerk44nein, Rente frühestens ab 6244du nach dem Pflichtbeitrag noch Platz im Topf hast
Alters­vorsorge­depot (ab 2027)staatliche Zulagen (bis 540 €, je Kind bis 300 €), eigener Topf50, 51neindu förderberechtigt bist
Fondspolicebei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren nur der halbe Gewinn steuerpflichtig52ja, je nach Vertragdu flexibel bleiben willst
ETF-Sparplankeinejederzeitdu Geld für die eigene Apotheke oder eine Immobilie brauchst

Freiwillig einzahlen geht in Bayern zusammen mit den Pflichtbeiträgen bis 47.151 € im Jahr, in Niedersachsen bis 18/10 des vollen Beitrags20, 24, 36. Selbstständige sind beim Altersvorsorgedepot ab 2027 förderberechtigt, wenn sie unter 67 sind und eine Steuererklärung abgeben. Angestellte, die wegen ihres Versorgungswerks von der DRV befreit sind, brauchen dafür eine Einwilligung gegenüber dem Werk50. Kosten und Bedingungen hängen bei Rürup, Depot, Fondspolice und Sparplan vom Vertrag ab. Mehr in unseren Ratgebern Rürup-Rente, Fondspolice oder ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot 2027.

Was bleibt dir im Alter netto?

Im Renten-Check nehmen wir deine Rentenauskunft aus dem Versorgungswerk, ziehen Steuer und Krankenversicherung ab und vergleichen das mit deinem Bedarf. Fehlt etwas, bauen wir einen Plan und setzen ihn mit dir um. 30 Minuten, 0 €.

Kostenlosen Renten-Check sichern
★★★★★5,0· 37 Google-Bewertungen

Beratung per Video oder im Büro in Mannheim nach Terminvereinbarung.

Weiterlesen zur Altersvorsorge

Häufige Fragen zur Apothekerversorgung

Bin ich als angestellte Apothekerin automatisch von der Rentenversicherung befreit?

Nein. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht automatisch, die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung nicht. Du musst sie beantragen, und zwar für jede neue Stelle. Der Antrag läuft online über dein Versorgungswerk. Kommt er innerhalb von drei Monaten dort an, gilt die Befreiung rückwirkend ab Arbeitsbeginn.

Gibt es den Befreiungsantrag noch auf Papier?

Nein. Seit dem 01.01.2023 geht der Antrag nur noch elektronisch über das Versorgungswerk. Die Apothekerversorgung Niedersachsen verlinkt dafür auf e-befreiungsantrag.de. Die Entscheidung trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Zahlt mein Arbeitgeber etwas zum Versorgungswerk dazu?

Ja, die Hälfte, wenn du angestellt und befreit bist. Er zahlt den Anteil, den er ohne Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen würde. 2026 sind das 9,3 % deines Bruttogehalts bis 8.450 € im Monat. Zu Mindestbeiträgen, etwa in der Elternzeit, gibt es in Bayern keinen Zuschuss.

Welche Apothekerversorgung ist in Baden-Württemberg zuständig?

Die Bayerische Apothekerversorgung. Sie ist per Staatsvertrag auch für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständig. Wer in Mannheim, Heidelberg oder sonst in Baden-Württemberg als Apotheker arbeitet, ist dort Mitglied.

Was passiert, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?

Dann wirst du Mitglied im Werk, das dort zuständig ist. Hast du höchstens 60 Monate eingezahlt, kannst du deine Beiträge mitnehmen. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten beim neuen Werk. Bei längerer Mitgliedschaft bleiben deine Ansprüche im alten Werk, und du bekommst später zwei Renten.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente der Bayerischen Apothekerversorgung?

Rund 2.220 € im Monat vor Steuern, eigene Berechnung aus den Zahlen für 2024. Wer mit 30 einsteigt und bis 67 den vollen Beitrag zahlt, kommt nach der Satzung auf rund 4.400 € in heutigen Werten.

Um wie viel steigt die Rente der Bayerischen Apothekerversorgung 2027?

Laufende Renten steigen zum 1. Januar 2027 um 0,5 %, ebenso Rentenpunkte und Anwartschaften ab 2010. 2026 waren es 1,0 % für die Renten.

Kann ich mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen?

Bei der Bayerischen Apothekerversorgung nein. Vor der Regelaltersgrenze gibt es immer einen Abschlag. Mit 63 statt 67 sind es 22,44 %, lebenslang. Frühestens geht es ab 62.

Kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen oder vererben?

In der Regel nicht. Beim Versorgungswerk Westfalen-Lippe zum Beispiel sind die Ansprüche nicht vererbbar und nicht übertragbar, und die Bayerische Apothekerversorgung zahlt keine Kapitalabfindung. Geld gibt es als Rente für dich oder für Ehepartner und Kinder.

Ist die Rente aus der Apothekerversorgung steuerpflichtig?

Ja. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: 84 % bei Rentenbeginn 2026, 100 % ab Rentenbeginn 2058. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auf die Rente außerdem Kranken- und Pflegeversicherung.

Quellen

  1. Datenstelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Nr. 037–045: neun Apotheker-Versorgungswerke): dasbv.de
  2. Bayerische Apothekerversorgung, Mitgliedschaft (Zuständigkeit, Pflicht kraft Gesetzes, Pharmaziepraktikanten, Ausnahmen, Überleitung, keine Übertragung von DRV-Beiträgen): bapv.de
  3. § 6 Sozialgesetzbuch VI (Befreiung von der Versicherungspflicht, elektronischer Antrag über das Versorgungswerk, Drei-Monats-Frist, Beschränkung auf die jeweilige Beschäftigung): gesetze-im-internet.de
  4. Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung, Stand 01.01.2026 (§§ 1, 3, 4, 12, 20, 24, 28, 29, 33, 37; Tabelle 1 Bewertungsprozentsätze, Tabelle 2 Abschläge; Staatsverträge; § 28 Versorgungsleistungen ohne Sterbegeld): bapv.de, Rechtsgrundlagen: bapv.de
  5. BayernPortal, Bayerische Apothekerversorgung (Anstalt des öffentlichen Rechts, erste Säule, Staatsverträge mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland): bayernportal.de
  6. Apothekerkammer Berlin, Apothekerversorgung Berlin (Versorgungswerk für Berlin und Brandenburg, Befreiung, modifiziertes Kapitaldeckungsverfahren): akberlin.de
  7. Bayerische Apothekerversorgung, Im Überblick (gegründet 1925, zweitältestes Versorgungswerk, Zuständigkeit, Leistungen): bapv.de
  8. Bayerische Apothekerversorgung, Geschäftsdaten (32.572 Mitglieder und 15.375 Versorgungsempfänger zum 31.12.2025): bapv.de
  9. Bayerische Apothekerversorgung, Finanzierungsverfahren (keine staatlichen Zuschüsse, offenes Deckungsplanverfahren): bapv.de
  10. Service-BW, Landesapothekerkammer – Mitgliedschaft anmelden (§ 2 Heilberufe-Kammergesetz, Anmeldung binnen eines Monats), veröffentlicht bei der Stadt Heidelberg: heidelberg.de
  11. § 172a Sozialgesetzbuch VI (Zuschuss des Arbeitgebers zum Versorgungswerk): gesetze-im-internet.de
  12. Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Mitglieder (Beitrag wie DRV nach § 18 der Satzung, Rechengrößen 2026, Befreiung, Überleitung, Leistungen): vawl.de
  13. Bayerische Apothekerversorgung, Leistungen für Hinterbliebene (Witwen-/Witwergeld 60 %, Waisengeld 1/5 bzw. 1/3): bapv.de
  14. Apothekerversorgung Schleswig-Holstein, Stichwörter (Sterbegeld, Lokalitätsprinzip, Überleitung): av-sh.de
  15. Bayerische Apothekerversorgung, Versorgung Allgemeines (keine Kapitalabfindung, keine Anrechnung, Dynamisierung aus Kapitalerträgen, keine Wartezeit, Schwerbehinderung): bapv.de
  16. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/8992 vom 13.04.2021 (Staatsvertrag über die Altersversorgung der Mitglieder der Apothekerkammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt): landtag-niedersachsen.de
  17. Apothekerkammer Bremen, Apothekerversorgung (Anschluss an das Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Satzung vom 30.11.2011): apothekerkammer-bremen.de
  18. Staatsvertrag über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Landesapothekerkammer Thüringen: revosax.sachsen.de
  19. Bayerische Apothekerversorgung, Datenblatt 2024 (Altersruhegeld 322,3 Mio. €, Altersrentner, aktive Mitglieder je Bundesland): bapv.de
  20. Bayerische Apothekerversorgung, Beitrag (Selbstständige, Angestellte, Arbeitgeberzuschuss, Mahnung, freiwillige Mehrzahlungen, Elternzeit, Sozialleistungen, Kindererziehungszeiten): bapv.de
  21. Bayerische Apothekerversorgung, Sonderthemen (Kranken- und Pflegeversicherung, kein Zuschuss, Besteuerungsanteil, Kindererziehungszeiten): bapv.de
  22. Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG), Art. 1 (rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) und Art. 34: gesetze-bayern.de, gesetze-bayern.de
  23. Bayerische Apothekerversorgung, Bericht aus dem Landesausschuss vom 14.09.2026 (Geschäftszahlen 2025, Dynamisierung 2027, Mitgliederportal): bapv.de
  24. Bayerische Apothekerversorgung, Kurz-Info 2026 (Beitragswerte 2026, Dynamisierung zum 01.01.2026): bapv.de
  25. Bayerische Apothekerversorgung, Für Mitglieder (Regelaltersgrenze, Rentenpunkte, vorgezogenes Altersruhegeld, Abschläge): bapv.de
  26. Bayerische Apothekerversorgung, Bericht aus dem Landesausschuss vom 18.09.2024 (Dynamisierung 2025, Rentenbemessungsfaktor 1,0000, Aufschub): bapv.de
  27. Bayerische Apothekerversorgung, Bericht aus dem Landesausschuss vom 15.09.2025 (Dynamisierung 2026): bapv.de
  28. Bayerische Apothekerversorgung, Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 1. Januar 2024: bapv.de
  29. Bayerische Apothekerversorgung, Aufschub des Altersruhegelds: bapv.de
  30. Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 08.12.2022 „Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (ab 01.01.2023 nur elektronisch, Entscheidung durch die DRV Bund): deutsche-rentenversicherung.de
  31. Apothekerversorgung Niedersachsen, „Mitglied werden“ (Erhebungsbogen, elektronischer Befreiungsantrag, Hinweise zum Ausfüllen, Frist, Überleitung, keine Übertragung von DRV-Beiträgen, Postanschrift): apvn.de
  32. Apothekerversorgung Niedersachsen, Merkblatt „Informationen für neue Mitglieder“ (Pflichtmitgliedschaft, Kammern Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Wirkung der Befreiung, Wartezeit, Beiträge 2026, Sonderausgaben, Anwartschaftsmitteilung): apvn.de (PDF)
  33. Apothekerkammer Niedersachsen, „Sozialversicherung und Altersvorsorge“ (Pharmazeuten im Praktikum): apothekerkammer-niedersachsen.de
  34. Apothekerversorgung Niedersachsen, „geringfügige Beschäftigung“: apvn.de
  35. Apothekerversorgung Niedersachsen, „Beiträge“ (Höhe wie gesetzliche Rente, Arbeitgeber zahlt die Hälfte, ohne Befreiung zusätzlich 2/10): apvn.de
  36. Alterssicherungsordnung der Apothekerversorgung Niedersachsen, Fassung vom 09.12.2024 (§§ 8, 10, 27, 28, 29, 31): apvn.de (PDF)
  37. Apothekerversorgung Niedersachsen, „Arbeitgeber- oder Stellenwechsel“ (neuer Antrag bei neuem Arbeitgeber, neuer Stelle, Minijob; Eingang beim Versorgungswerk innerhalb von drei Monaten): apvn.de
  38. Apothekerkammer Niedersachsen, „Mitgliedschaft“ (Kammermitglieder, Personalmeldung durch die Apothekenleitung, Selbstmeldung in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung, Weiterleitung an das Versorgungswerk): apothekerkammer-niedersachsen.de
  39. Apothekerversorgung Niedersachsen, „Informationen für Arbeitgeber“ (elektronische Meldungen über die DASBV, Mitgliedsnummer, Zahlung bis Monatsende): apvn.de
  40. Apothekerversorgung Niedersachsen, Beitragsstaffel 2026 (Satz 18,6 %, Grenze 8.450 €, Höchstbeitrag 1.571,70 €): apvn.de (PDF)
  41. § 50 Sozialgesetzbuch VI (allgemeine Wartezeit von fünf Jahren): gesetze-im-internet.de
  42. § 210 Abs. 1a, 2 und 3 Sozialgesetzbuch VI (Beitragserstattung): gesetze-im-internet.de
  43. Satzung der Apothekerversorgung Berlin, Stand 28.11.2020, § 25 (Sterbegeld): Satzung (PDF)
  44. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Einkommensteuergesetz (Basisversorgung, Rürup ab 62, gemeinsamer Höchstbetrag, Arbeitgeberanteil): gesetze-im-internet.de
  45. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz (Besteuerungsanteil, 100 % ab Rentenbeginn 2058): gesetze-im-internet.de
  46. Apothekerversorgung Niedersachsen, „reguläre Altersrente“ (Rente steuerpflichtig, Kranken- und Pflegeversicherung ohne Beteiligung des Versorgungswerks): apvn.de
  47. § 229 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch V (Renten berufsständischer Versorgungseinrichtungen als Versorgungsbezüge): gesetze-im-internet.de
  48. § 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 124.800 €): gesetze-im-internet.de
  49. Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (knappschaftlich 24,7 %; Höchstbetrag = 24,7 % von 124.800 €, aufgerundet): gesetze-im-internet.de
  50. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Altersvorsorgedepot, Förderberechtigung, Inkrafttreten 01.01.2027): recht.bund.de
  51. Bundesregierung, „Private Altersvorsorge wird attraktiver“ (Stand 01.06.2026; Altersvorsorgedepot ab 2027, Zulagen): bundesregierung.de
  52. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (Fondspolice: halber Gewinn bei Auszahlung ab 62 und nach 12 Jahren): gesetze-im-internet.de

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die Rechenbeispiele und die Rechner sind vereinfacht: gleich hohe Beiträge, keine künftigen Erhöhungen, ohne Kirchensteuer und ohne Kosten von Verträgen. Verbindlich sind allein die Satzung und die Bescheide deines Versorgungswerks sowie der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Jedes der neun Werke hat eigene Regeln; Beispiele aus einem Werk gelten nicht automatisch für die anderen. Stand 25.10.2026, alle Angaben ohne Gewähr.

Bist du bereit, den nächsten Schritt zu machen?

Dauert 2 Minuten. Danach weiß ich, wie ich dir am besten helfen kann.

Worum geht es dir?

Wie arbeitest du?

Hast du schon eine Wohnung im Blick?

Wie viel Eigenkapital könntest du einsetzen?

Inklusive Kaufnebenkosten. Eine grobe Schätzung reicht.

Was hält dich bisher am meisten zurück?

Wie alt bist du?

Wie arbeitest du?

Was hast du schon für die Rente?

Wie viel könntest du im Monat für deine Altersvorsorge einsetzen?

Eine grobe Schätzung reicht. Wir rechnen es im Gespräch genau aus.

Was beschäftigt dich am meisten?

Wie viel könntest du im Monat zur Seite legen?

Eine grobe Schätzung reicht.

Hast du schon Erspartes, das du anlegen möchtest?

Zusätzlich zur monatlichen Rate. Eine grobe Schätzung reicht.

Hast du schon ein Depot?

Wofür möchtest du Vermögen aufbauen?

Was hält dich bisher zurück?

Wie alt bist du?

Wie arbeitest du?

Was ist dir gerade am wichtigsten?

Worum geht es dir bei Versicherungen?

Wie arbeitest du?

Wie sieht es bei deinen Verträgen aus?

Wann möchtest du starten?

Wie möchtest du sprechen?

Wie heißt du?

Felder mit * sind Pflicht.

Wie kann ich dich telefonisch erreichen?

Ich rufe dich an oder schreibe dir per WhatsApp, ganz wie du magst.

Und wie per E-Mail?

Dorthin schicke ich dir die Terminbestätigung.

Hast du noch Infos für mich?

Freiwillig. Zum Beispiel, warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Kein Muss: Das Formular funktioniert auch ohne dieses Häkchen. Setzt du es, bekommst du eine zweite Bestätigungsmail. Erst wenn du dort klickst, bist du angemeldet.

Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich bei dir.

Danke! Deine Anfrage ist da.

Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich bei dir.