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Ratgeber Vermögensaufbau

Frühstartrente:
10 € im Monat für dein Kind, was gilt?

Die Frühstartrente soll jedem Kind ab sechs Jahren ein kleines Startkapital für die Rente geben. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats fehlt aber noch. Hier liest du, was im Gesetz steht, was noch offen ist, was aus 10 € im Monat werden kann und was du als Mutter oder Vater schon heute tun kannst, ohne auf den Staat zu warten.

Dennis Mann Von Dennis Mann · freier Berater für Vermögensaufbau aus Mannheim
Veröffentlicht am

Frühstartrente:
Die kurze Antwort

Stand 25.10.2026

Die Frühstartrente sind 10 € im Monat vom Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, angelegt in Aktien und gedacht für die Rente ab 65. Starten soll sie mit dem Jahrgang 2020, rückwirkend für 2026. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Abschließen kann man sie heute noch nicht.

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente ist ein staatlicher Zuschuss von 10 € im Monat für die private Altersvorsorge von Kindern, eingeführt mit dem neuen Frühstartrentengesetz2. Oft liest man auch die Schreibweise „Frühstart-Rente“, gemeint ist dasselbe. Sie ist keine neue Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein Sparbetrag in einem Depot, der bis zum Rentenalter wachsen soll4. Der Staat zahlt, die Eltern müssen nichts einzahlen.

Die Idee dahinter: Kinder sollen früh mit dem Kapitalmarkt in Berührung kommen und erleben, wie Geld über lange Zeit wächst. Zusammengerechnet sind es bis zu 1.440 € pro Kind, also 12 Jahre mal 120 €4. Das ist kein Vermögen. Aber es ist ein Anfang, und 47 Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit.

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16.10.2026 beschlossen, in Kraft ist sie noch nicht. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrats, so steht es schon im Entwurf2. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt am 19.10.2026, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen4. So ist der Stand:

SchrittDatumStand 25.10.2026
Gesetzentwurf der Bundesregierung07.09.2026erledigt (Drucksache 21/7864)2
Stellungnahme des BundesratsSeptember 2026erledigt, mit Änderungswünschen (Drucksache 21/8296)1
Beschluss im Bundestag16.10.2026erledigt, in der Fassung des Finanzausschusses1, 3
Zustimmung des Bundesratsoffennoch nicht erfolgt. Nächste Sitzung laut Terminplan am 20.11.20265, ob das Gesetz dort behandelt wird, steht noch nicht fest.
Inkrafttretengeplant 01.01.2027vorbehaltlich Bundesrat3, 4

Noch offen sind außerdem praktische Fragen: Ab wann Anbieter die ersten Anträge schicken dürfen, legt das Bundeszentralamt für Steuern erst noch fest2. Welche Anbieter ein passendes zertifiziertes Standarddepot anbieten, ist heute nicht bekannt. Und die genauen Anlagerichtlinien für die Bundesbank erlässt das Finanzministerium noch2. Sobald sich etwas ändert, aktualisieren wir diesen Artikel.

Wer bekommt die Frühstartrente und ab wann?

Die Frühstartrente bekommt jedes Kind zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag, das mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist und eine Steuer-Identifikationsnummer hat2. Ein eigener Antrag ist nicht nötig4. Gezahlt wird vom 6. bis zum 18. Geburtstag2. Begonnen wird mit dem Jahrgang 2020:

Geburtsjahr6. GeburtstagFörderung (laut Gesetzentwurf)
2019 und früher2025 oder früherkeine. Ein Vertrag ist möglich, aber ohne Geld vom Staat2, 4.
20202026rückwirkend für 2026, erste Zahlungen 20272, 4
20212027ab 20272
2022 und später2028 und späterjeweils ab dem Jahr, in dem das Kind sechs wird1

Wie wird das Geld der Frühstartrente angelegt?

Das Geld der Frühstartrente fließt entweder in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes oder, wenn die Eltern keinen Vertrag abschließen, in eine gemeinsame Anlage bei der Bundesbank. In beiden Fällen geht es um breit gestreute Aktien. Die beiden Wege im Vergleich:

Eigener Vertrag (Standarddepot)Ohne Vertrag (Bundesbank)
Wer legt an?Ein Anbieter mit zertifiziertem Standarddepot auf den Namen des Kindes2.Die Bundesbank, gemeinsam für alle Kinder eines Jahrgangs, über ein Sondervermögen des Bundes ab 01.01.20281, 2.
Worin?Nach den Regeln des Standarddepots der privaten Altersvorsorge1.Nur in breit gestreute weltweite Aktien oder Aktienfonds, so hat es der Finanzausschuss festgelegt1, 3.
KostenAuf den staatlichen Teil keine Abschluss- und Vertriebskosten. Für eigene Einzahlungen gelten die normalen Regeln3.Die Bundesbank verwaltet das Geld, ohne dass der Bund ihr Kosten erstattet2. Die Anlagerichtlinien dazu stehen noch aus.
Eltern zahlen dazu?Möglich (siehe unten).Nicht möglich.
Später wechseln?Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag ist möglich2, 4.Das angesparte Geld kann bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag geholt werden (Startkapital). Danach fließt es an den Bund zurück2, 3.

Was das praktisch heißt: Kein Kind verliert die 10 €, nur weil die Eltern keinen Vertrag abschließen. Aber wer sich bis 35 nie darum kümmert, verliert das Startkapital. Laut Bericht des Finanzausschusses sollen die Betroffenen vorher informiert werden3.

Was werden aus 10 € im Monat bis zur Rente?

Aus den 1.440 € vom Staat können bis zum 65. Geburtstag je nach Rendite einige Tausend bis über 30.000 € werden, eine Garantie gibt es nicht. Die Tabelle zeigt zwei Beispiele, wenn nur der Staat einzahlt und das Geld danach bis 65 liegen bleibt:

Annahme Rendite pro JahrEingezahlt vom StaatStand mit 18Stand mit 65
3 %1.440 €rund 1.700 €rund 6.900 €
6 %1.440 €rund 2.100 €rund 32.200 €

Eigene Berechnung. Annahmen, keine Prognose: 10 € am Ende jedes Monats vom 6. bis zum 18. Geburtstag (144 Zahlungen), danach keine weiteren Einzahlungen, gleichmäßige Rendite von 3 % bzw. 6 % pro Jahr, ohne Kosten, Steuern und Inflation. Die Renditen sind von uns gesetzte Beispielwerte. Aktien schwanken, auch ins Minus. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht2.

Lies die Zahlen so: Der größte Teil entsteht nicht durch die 10 €, sondern durch die Zeit danach. Und 6.900 € oder 32.200 € in fast 60 Jahren sind nach Inflation deutlich weniger wert als heute. Die Frühstartrente ist ein Baustein, sie ersetzt keine eigene Vorsorge. Wie Inflation Geld über die Jahre entwertet, zeigt der Inflationsrechner.

Dürfen Eltern in die Frühstartrente einzahlen?

Ja, in einen eigenen Frühstartrente-Vertrag dürfen Eltern und andere zusätzlich bis zu 6.840 € im Jahr einzahlen2. In die gemeinsame Anlage bei der Bundesbank geht das nicht.

  • Keine Steuerersparnis für Eltern: Was Eltern, Großeltern oder Paten einzahlen, können sie nicht von ihrer Steuer absetzen2.
  • Gebunden bis zur Rente: Auch eigene Einzahlungen liegen in einem Altersvorsorgevertrag. Für Führerschein, Ausbildung oder die erste Wohnung sind sie nicht gedacht.
  • Pausieren geht: Zahlen Eltern vereinbarte Beiträge nicht, ruht nur dieser Teil. Die 10 € vom Staat laufen weiter2, 3.

Ob es sinnvoll ist, eigenes Geld für das Kind in den Frühstartrente-Vertrag zu stecken oder lieber in ein Depot, das früher verfügbar ist, hängt vom Ziel ab. Dazu unten mehr im Vergleich mit dem Kinderdepot.

Wann wird die Frühstartrente ausgezahlt, und wie wird sie besteuert?

Ausgezahlt wird die Frühstartrente grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag, und zwar als Altersleistung. Bis dahin bleiben die Erträge steuerfrei, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter1, 2.

1

Bis 65 gebunden

Das Geld darf nur als Altersleistung ausgezahlt werden. Es kann nicht beliehen, nicht verkauft und nicht gepfändet werden2.

2

Steuern erst im Alter

Die 10 € selbst sind steuerfrei. Die Erträge im Vertrag werden während der Ansparzeit nicht besteuert. Steuer fällt erst bei der Auszahlung an, wie bei anderen geförderten Altersvorsorgeverträgen2, 3.

3

Ab 18 übertragbar

Nach dem 18. Geburtstag kann das Geld in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag wechseln, zum Beispiel in ein Altersvorsorgedepot4.

4

Im Todesfall vor 18

Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, fordert der Staat die Frühstartrente nicht zurück. Das Geld im Vertrag ist vererbbar3.

Zieht die Familie dauerhaft ins Ausland, stoppen die Zahlungen. Was schon im Vertrag liegt, wird laut Gesetzesbegründung erst zu Beginn der Auszahlung endgültig geprüft2.

Was ist mit Kindern, die vor 2020 geboren sind?

Kinder, die 2019 oder früher geboren sind, bekommen keine Frühstartrente. Sie können zwar einen Vertrag nach denselben Regeln abschließen, der Staat zahlt aber nichts dazu2, 4. Für Geschwisterkinder kann das heißen: Das jüngere bekommt 10 € im Monat, das ältere nicht. Wer beide Kinder gleich behandeln will, plant das am besten über ein eigenes Depot für beide. Wie das geht, steht im Ratgeber Kinderdepot.

Frühstartrente oder Kinderdepot:
Was ist der Unterschied?

Die Frühstartrente spart für die Rente des Kindes ab 65, ein Kinderdepot spart für Ziele vorher, etwa Ausbildung, Studium oder die erste Wohnung. Beides schließt sich nicht aus:

FrühstartrenteKinderdepot
Wofür?Rente des KindesZiele in 10 bis 20 Jahren, frei wählbar
Verfügbar abgrundsätzlich 65jederzeit, ab 18 entscheidet das Kind allein
Geld vom Staat10 € im Monat, 6 bis 18nein
AnlageStandarddepot bzw. Aktien über die Bundesbankfrei, mit eigener Aufteilung auf Anlageklassen
Steuernerst bei der Auszahlung im Alterlaufend, mit den Freibeträgen des Kindes
Abschließennoch nicht möglich (Stand 25.10.2026)heute schon

Was können Eltern jetzt schon tun?

Eltern müssen für die Frühstartrente jetzt nichts beantragen, sie können aber heute schon selbst für ihr Kind anlegen. Vier Schritte, die nicht auf den Bundesrat warten:

1

Steuer-ID bereithalten

Ohne Steuer-Identifikationsnummer des Kindes gibt es keine Frühstartrente2. Sie kommt normalerweise nach der Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Leg den Brief zu den wichtigen Unterlagen.

2

Ziel klären

Soll das Geld fürs Kind früher verfügbar sein, etwa für Ausbildung oder Wohnung, oder geht es um die Rente? Davon hängt ab, ob ein Kinderdepot, ein Depot auf deinen Namen oder später der Frühstartrente-Vertrag passt.

3

Mit dem Betrag starten, der passt

Es gibt keinen Betrag, der zu klein ist. Wichtiger als die Höhe ist, dass die Rate dauerhaft in euer Budget passt. Ideen dazu stehen im Ratgeber Vermögen aufbauen mit wenig Geld.

4

Eigene Vorsorge nicht vergessen

Für dich selbst kommt ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot mit staatlicher Förderung. Was dazu beschlossen ist, steht im Ratgeber Altersvorsorgedepot 2027.

So geht es nicht:
Vier Denkfehler zur Frühstartrente

1

„Dann ist für die Rente meines Kindes gesorgt.“

1.440 € sind ein Startkapital, keine Altersvorsorge. Die Rechnung oben zeigt, wie stark das Ergebnis von der Rendite abhängt.

2

„Ich warte, bis das Gesetz durch ist.“

Auf die Frühstartrente selbst musst du warten. Auf ein eigenes Depot für dein Kind nicht. Jedes Jahr Warten fehlt später beim Zinseszins.

3

Eigenes Geld für den Führerschein hineinstecken

Was in den Frühstartrente-Vertrag fließt, ist bis zur Rente gebunden. Für Ziele vor 65 ist ein anderes Depot der richtige Ort.

4

Die Frist mit 35 vergessen

Liegt das Geld bei der Bundesbank und wird es bis zum 35. Geburtstag nicht in einen eigenen Vertrag geholt, fließt es an den Bund zurück2. Sag es deinem Kind, wenn es erwachsen ist.

Wir erstellen den Plan,
du gibst dein Okay

Die Frühstartrente kommt, aber sie beantwortet nicht die Frage, wie ihr als Familie Geld für euer Kind und für euch selbst aufbaut. Genau da setzen wir an: Wir schauen uns eure Situation an, erstellen einen Plan mit klarer Aufteilung auf Anlageklassen und setzen ihn erst um, wenn du Okay sagst. Auch mit kleinen Beträgen. Für Familien aus Mannheim und der Rhein-Neckar-Region im Büro in Mannheim nach Terminvereinbarung, sonst per Video. Sobald die Frühstartrente abschließbar ist, schauen wir gemeinsam, ob ein eigener Vertrag für euch Sinn ergibt.

Aus der Beratung:
Zwei echte Fälle

Frühstartrente-Fälle gibt es noch nicht, weil man sie noch nicht abschließen kann. So sieht es aus, wenn wir mit Kunden einen Plan für Rente und Vermögen aufsetzen:

Patrick N., Kunde von Wohlstandshüter
Vermögensaufbau & Altersvorsorge

Endlich ein klarer Plan für Rente und Vermögen

Patrick N.

Vorher:

Er wollte für die Rente vorsorgen und Vermögen aufbauen, hatte aber noch keinen Plan.

Hürde:

Er wusste nicht, welche Möglichkeiten es gibt, und wollte keine teuren Fehler machen.

Lösung:

Wir haben ihm die Möglichkeiten verständlich erklärt und eine ETF-Depot-Rente aufgesetzt, die zu seinem Einkommen passt.

Ergebnis:

Er baut jetzt Monat für Monat Vermögen für seine Rente auf und weiß genau, wofür er spart.

Stefan T., Kunde von Wohlstandshüter
Altersvorsorge

Von keiner Vorsorge zur eigenen ETF-Depot-Rente

Stefan T.

Vorher:

Er hatte noch keine private Altersvorsorge.

Hürde:

Er wusste nicht, wie man mit ETFs Vermögen für die Rente aufbaut.

Lösung:

Wir haben in Ruhe alle Fragen geklärt und eine ETF-Depot-Rente für ihn aufgesetzt. Dazu haben wir Hausrat und Haftpflicht verbessert.

Ergebnis:

Seine Altersvorsorge steht jetzt, und ab nächstem Jahr hat er bei Hausrat und Haftpflicht bessere Konditionen.

Wie baut ihr Geld für euer Kind und für euch auf?

Im Vermögens-Check schauen wir auf euer Budget, euren Notgroschen und eure Ziele. Danach weißt du, was die Frühstartrente für euer Kind bringt und was ihr selbst ergänzen könnt. Wir erstellen den Plan, du gibst dein Okay. 30 Minuten, 0 €.

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Beratung per Video oder im Büro in Mannheim nach Terminvereinbarung.

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Häufige Fragen zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Ein staatlicher Zuschuss von 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Das Geld wird in Aktien angelegt und ist für die Rente ab 65 gedacht. Insgesamt sind es bis zu 1.440 € pro Kind.

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Vom Bundestag ja, endgültig noch nicht. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen (Stand 25.10.2026). Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Geplant ist der Start 2027. Kinder des Jahrgangs 2020 sollen die 10 € rückwirkend für 2026 bekommen, Kinder des Jahrgangs 2021 ab 2027. Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird.

Muss ich die Frühstartrente beantragen?

Nein, ein eigener Antrag ist nach den Plänen nicht nötig. Schließt du einen Vertrag ab, beantragt der Anbieter die Förderung. Ohne Vertrag legt die Bundesbank das Geld gemeinsam für alle Kinder eines Jahrgangs an.

Bekommt mein Kind die Frühstartrente, wenn es vor 2020 geboren ist?

Nein. Kinder der Jahrgänge 2019 und früher bekommen keine Förderung. Ein Vertrag nach denselben Regeln ist möglich, aber ohne Geld vom Staat.

Wie viel Geld hat mein Kind mit 65 aus der Frühstartrente?

Das hängt von der Rendite ab. In unserem Beispiel ohne Kosten, Steuern und Inflation werden aus 1.440 € bei angenommenen 3 % pro Jahr rund 6.900 €, bei 6 % rund 32.200 €. Das ist keine Prognose, Aktien können auch fallen.

Kann ich als Elternteil in die Frühstartrente einzahlen?

Ja, in einen eigenen Vertrag bis zu 6.840 € im Jahr. Von der Steuer absetzen können Eltern das nicht, und das Geld ist bis zur Rente des Kindes gebunden.

Kann mein Kind das Geld aus der Frühstartrente mit 18 abheben?

Nein. Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab 65. Mit 18 kann das Geld aber in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Muss man auf die Frühstartrente Steuern zahlen?

Erst im Alter. Die 10 € sind steuerfrei, und die Erträge werden während der Ansparzeit nicht besteuert. Besteuert wird die Auszahlung ab 65.

Ersetzt die Frühstartrente ein Kinderdepot?

Nein. Die Frühstartrente ist für die Rente des Kindes. Für Ziele vorher, etwa Ausbildung, Studium oder die erste Wohnung, braucht es ein Depot, an das man früher herankommt.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag, „Bundestag beschließt die Frühstartrente“, 16.10.2026 (Beschluss in der Fassung des Finanzausschusses, Drucksachen 21/7864, 21/8296, 21/8606; 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18, Start mit Jahrgang 2020, Sondervermögen ab 01.01.2028, Anlage nur in breit gestreute globale Aktien bzw. Aktienfonds, Auszahlung grundsätzlich ab 65, Erträge bis dahin steuerfrei): bundestag.de
  2. Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/7864 vom 07.09.2026 (Frühstartrentengesetz, §§ 1–3 Anspruch, Höhe, Vertrag und Eigenbeiträge bis 6.840 €, § 5 Antrag über den Anbieter, §§ 9–10 später Vertragsschluss und Startkapital bis 35, §§ 21–27 kollektive Anlage, § 29 Steuern, § 30 Anwendung ab 2026; Zustimmung des Bundesrats erforderlich): dserver.bundestag.de
  3. Finanzausschuss des Bundestags, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 21/8606 vom 14.10.2026 (Anlage ausschließlich in Aktien, keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das Frühstartrentenvermögen, keine Rückzahlung bei Tod vor 18, Information vor Rückführung, Inkrafttreten 01.01.2027): dserver.bundestag.de
  4. Deutsche Rentenversicherung, „Frühstart-Rente: Häufige Fragen“, Stand 19.10.2026 (Verfahren noch nicht abgeschlossen, Inkrafttreten geplant 01.01.2027, zunächst Jahrgänge 2020 und 2021, kein Antrag nötig, insgesamt 1.440 €, Auszahlung über die Zentrale Zulagenstelle, Abruf bis 35, Übertragung ab 18): deutsche-rentenversicherung.de
  5. Bundesrat, Terminplan des Bundesrates für 2026 (Plenarsitzungen u. a. 16.10., 20.11. und 18.12.2026): bundesrat.de

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er beschreibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens am 25.10.2026, das Gesetz kann sich bis zum Inkrafttreten noch ändern. Die Rechenbeispiele beruhen auf Annahmen und sind ohne Kosten, Steuern und Inflation gerechnet. Kapitalanlagen schwanken, Verluste sind möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.

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